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7. Januar 2021
Das Oligopolisierungskarussell des deutschen Pharma-Großhandelsmarkt dreht sich weiter: Anfang November 2020 war die Fusion von Gehe Pharmahandel (McKesson) und Alliance Healthcare Deutschland (Walgreens Boots Alliance) angesagt – ein Coup, der es in sich hat. Und nun ist wieder mal ein privater Großhändler dran: Der inhabergeführte Pharmahändler Leopold Fiebig, Rheinstetten, wird von der Genossenschaft Sanacorp übernommen. Das 1898 gegründete Unternehmen Leopold Fiebig war in den letzten Jahren noch expandiert und hatte sämtliche Unternehmensanteile des Pharmahändlers Ebert und Jacobi Holdermann übernommen, es entstand die Fiebig-Gruppe. Das Unternehmen war zudem Mitglied von Pharma Privat, einer Kooperation inhabergeführter privater Pharma-Großhandlungen. Auch wenn sich für Fiebig-Kunden durch die Sanacorp-Übernahme nichts ändern soll, wie verlautbart wurde, gibt es doch eine Änderung: Da Fiebig nun kein Mitglied mehr von Pharma Privat ist, diese Kooperation aber am Zukunftspakt von Noweda und Burda beteiligt ist, scheidet Fiebig aus dem Zukunftspakt aus, was bereits geschehen ist. Sanacorp ist dagegen Mitinitiator vom „Konkurrenzbündnis“ ProAvO, das das neue deutsche Gesundheitsportal bauen will zusammen mit Gehe, BD Rowa, Wort&Bild-Verlag und Noventi. Die ehemaligen Fiebig-Kunden werden somit der Initiative ProAvO automatisch näher stehen. Mein liebes Tagebuch, und mit dieser Übernahme und diesen Veränderungen wird in diesem Großhandelsmarkt, der ständig für Überraschungen gut ist, noch lange nicht Schluss sein – auch nicht auf dem Markt der Gesundheitsportale.
Die elektronische Patientenakte (ePA) geht so ganz langsam an den Start. Seit dem 1. Januar haben die GKV-Versicherten sogar einen Anspruch auf die ePA, in der künftig alle wichtigen Gesundheitsdaten gebündelt werden sollen. Aber noch läuft in der Praxis nichts, zunächst gibt es erst zwei Testregionen (Berlin und Westfalen), allenfalls ab Mitte des Jahres ist wohl daran zu denken, dass alle Versicherten Daten in die ePA eingeben können. Bei dieser Befüllung der elektronischen Akte sollen auch die Apotheker:innen – auf Verlangen der Versicherten – unterstützend tätig sein: Sie sollen bei der Abgabe eines Arzneimittels die Versicherten bei der Verarbeitung arzneimittelbezogener Daten in der elektronischen Patientenakte unterstützen. Fein, mein liebes Tagebuch, da kommt also noch was auf Apothekers zu, wenn’s denn mal soweit ist. Und wir sollen für diese Tätigkeit vergütet werden, heißt es im Gesetz. Voraussetzung ist, dass sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) darüber hätten einig werden und das Nähere zu den Abrechnungsvoraussetzungen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 hätten regeln sollen. Passiert ist da allerdings noch nichts, es werde zurzeit weiter verhandelt, sagt ein Sprecher des DAV, die Zeit vom Inkrafttreten des Patientendatenschutzgesetzes im Oktober bis zum Januar sei eben zu kurz gewesen. Und letztlich sei das auch nicht so schlimm, da es technisch sowieso noch keinen Zugriff auf die ePA gibt. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, also, dann wünschen wir erstmal weiterhin ein gutes Verhandeln, lieber DAV, lasst euch nicht über den Tisch ziehen – wir Apothekers haben ein angemessenes Honorar für unsere Mitwirkung bei der ePA verdient. Und wenn alle Stricke reißen, geht die Verhandlung – ja, sehr richtig, wir kennen das schon – wieder einmal vor die Schiedsstelle.
5 Kommentare
Hans Spahn in allen Gassen
von Jürgen Weinberg am 10.01.2021 um 10:38 Uhr
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Maskenabgabe
von Sabine Schneider am 10.01.2021 um 10:22 Uhr
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Komm(un)ikation im Gesundheits(un)wesen ...
von Christian Timme am 10.01.2021 um 10:16 Uhr
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AW: Komm(un)ikation im Gesundheits(un)wesen
von Bernd Jas am 10.01.2021 um 20:36 Uhr
AW: Komm(un)ikation im Gesundheits(un)wesen
von Dr.Diefenbach am 11.01.2021 um 10:25 Uhr
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