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12. Januar 2021
Kein Wunder, wenn Apothekers nicht selten als Krämerseelen statt als Heilberufler betrachtet werden: Die Art und Weise, wie einige Apotheken mit der Patienten-Eigenbeteiligung von 2 Euro für die Ausgabe der FFP2-Masken auf Kassen-Coupon umgehen wollen, unterstreicht das Krämer-Image. So gibt es Apotheken, die auf die Eigenbeteiligung verzichten wollen, andere legen noch ein paar Gratismasken dazu und stricken Bonusaktionen drumherum. Zwei Beispiele: DocMorris legt eine Maske „als Geschenk“ gratis dazu und die 1A-gesund-Apotheken geben gleich vier Masken gratis zu den sechs dazu. Mein liebes Tagebuch, Masken als Marketingmittel – das macht aus einem ernsten Thema einen Karnevalsspaß und unterläuft die Bedeutung, die gute FFP2-Masken haben können: einen funktionierenden Infektionsschutz. Außerdem sollte doch eine Maskenabgabe durchaus mit einer Beratung zur richtigen Anwendung stattfinden, zumindest mit der Frage, ob man mit dieser Art von Masken vertraut ist, ob man weiß, wie sie zu tragen ist und wie lange man sie benützen kann. Der Chef des Hessischen Apothekerverbands, Holger Seyfarth, hält die Signalwirkung für Masken-Marketing-Aktionen für fatal. Er sagt: „Wer die Ausgabe von Masken an Risikopatienten für Marketingzwecke nutzt, indem er auf die Eigenbeteiligung verzichtet, Bonusaktionen startet oder gratis Masken zugibt, rückt seine Apotheke in die Nähe eines Ramschladens, in dem allein der Preis zählt.“ So ist es. Mein liebes Tagebuch, es ist immer wieder bitter zu sehen, wie manche Apotheken sich selbst in die Ramschecke stellen.
Gute Frage: Müssen auch zuzahlungsbefreite Versicherte 2 Euro für die sechs FFP2-Masken der Bundesregierung zahlen? Klare Antwort: Ja, sie müssen, jeder gesetzlich oder privat Versicherte muss für diese Masken eine Eigenbeteiligung bezahlen. Selbst wenn er von der gesetzlichen Zuzahlung zu Arznei- und Hilfsmitteln befreit ist. Denn: „Die Eigenbeteiligung soll zur verantwortungsvollen Inanspruchnahme der Berechtigung zum Bezug von Schutzmasken beitragen“, heißt es in der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Und diese Eigenbeteiligung ist keine Zuzahlung im Sinn des Sozialgesetzbuches, wie sie z. B. für auf Rezept verordnete Arzneimittel zu zahlen ist. Mein liebes Tagebuch, auch vor diesem Hintergrund sollten Apotheken nicht auf diese Zuzahlung verzichten.
4 Kommentare
Ramsch
von Karl Friedrich Müller am 18.01.2021 um 10:23 Uhr
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Ramschladen ? Warum?
von Reinhard Rodiger am 17.01.2021 um 17:49 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Ramschladen ? Warum ... immer noch, noch mehr, ginge es auch anders? ?
von Christian Timme am 18.01.2021 um 7:00 Uhr
9 Euro für die Apotheker...
von Michael Reinhold am 17.01.2021 um 9:37 Uhr
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