Was sagt das BfR zu MOAH?
Das BfR äußerte sich letztmals 2018 zu Mineralölen in Kosmetika. Der Begriff Mineralöl wird häufig gleichbedeutend mit Erdöl verwendet, im engeren Sinne entstehen Mineralöle erst durch Destillation von Erdöl. Die BfR-Risikobewertung von 2018 berücksichtigt nur Mineralöle, die hinsichtlich ihrer Qualität den Reinheitsanforderungen an Arzneimittel und an zugelassene Mineralöl-Lebensmittelzusatzstoffe entsprechen. Das Bundesinstitut unterscheidet gesättigte Kohlenwasserstoffe – kurz MOSH (Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) – und aromatische Kohlenwasserstoffe – kurz MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons). Das BfR schreibt: „MOAH könnten potenziell krebserregende Substanzen wie polyzyklische aromatische Verbindungen enthalten.“
Laut EU-Kosmetikverordnung sind Mineralöle in kosmetischen Mitteln nur erlaubt, wenn der Ausgangsstoff nicht krebserregend ist und auch der Raffinationsprozess vollständig bekannt ist. Durch das technische Verfahren der Raffination werden Rohstoffe – wie Erdöl – gereinigt und unerwünschte Schwefel-, Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen sowie Alkene entfernt, um die Qualität des Öls zu verbessern. Die EU-Kosmetikverordnung sieht zudem vor, dass das Destillat mit bestimmten Methoden (IP346) geprüft wurde. IP346 ist eine „Eingangsprüfung“ zur prinzipiellen Eignung der Mineralöle für kosmetische Mittel, die Mineralöle werden anschließend noch weiteren Aufreinigungsschritten unterzogen. Ziel ist, dass keine gesundheitlich bedenklichen Mineralöle in der Kosmetik landen.
BfR sieht keine gesundheitlichen Risiken
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat die Aufnahme über die Haut von MOSH und MOAH aus Mineralölen in Kosmetika gesundheitlich bewertet. Dem BfR zufolge werden in kosmetischen Produkten zur dermalen Anwendung Mineralöle und mikrokristalline Wachse eingesetzt, die hochraffiniert sind und den Reinheitsanforderungen für Arzneimittel entsprechen. Eine technologische Aufreinigung reduziere die MOAH-Gehalte in diesen Mineralölen, MOSH würden durch die Haut kaum aufgenommen und gelangten daher bei dermaler Anwendung mineralölhaltiger kosmetischer Mittel nicht in den Körper, so das BfR. Sein Fazit: „Nach aktuellem wissenschaftlichem Kenntnisstand sind aus Sicht des BfR gesundheitliche Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Anwendung kosmetischer Mittel auf der Haut nicht zu erwarten.“ Es seien bislang keine Auswirkungen auf die Gesundheit durch Mineralölkomponenten in Kosmetika berichtet worden. Und das, obwohl diese „langjährig und oft täglich“ angewendet würden.
Vorsicht bei Lippenpflege mit Mineralöl
Ein bisschen kritischer ist das BfR, wenn es um Lippenpflegeprodukte mit Mineralöl geht – hier kann neben der dermalen Aufnahme auch die orale eine Rolle spielen. Niedrigviskose Mineralöle würden vom Körper leicht aufgenommen, weswegen sie bei Lippenpflegeprodukten zum Einsatz kommen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat bestimmte hochaufgereinigte Mineralöle (mittel- und hochviskos) für deren Verwendungen in Lebensmitteln – und dazu zählen Kosmetika – gesundheitlich bewertet und zugelassen. Sie hat gemeinsam mit dem gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) maximale Werte für eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI-Werte) bestimmt. Der Europäische Verband der Kosmetikhersteller Cosmetics Europe rät Herstellern von Lippenpflegeprodukten, sodann nur solche Mineralölfraktionen einzusetzen, für die ADI-Werte abgeleitet sind. Insgesamt sei die über Lippenpflegeprodukte oral aufgenommene Dosis an Mineralölen weniger als 10 Prozent der insgesamten ADI-Auslastung des Menschen. Bei Einhaltung der Empfehlung von Cosmetics Europe erwartet das BfR keine gesundheitlichen Effekte durch die orale Aufnahme von Mineralöl.
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