Rechtliche Einschätzung

Gekürztes Maskenhonorar: Ärgerlich, aber hinzunehmen

Berlin - 08.02.2021, 17:50 Uhr

Der Berechtigungsschein 2 beechtigt erst ab 16. Februar zur Maskenabholung in der Apotheke. Diese Masken werden künftig geringer vergütet – und daran ist wohl nicht zu drehen. (c / Foto: IMAGO / Friedrich Stark)

Der Berechtigungsschein 2 beechtigt erst ab 16. Februar zur Maskenabholung in der Apotheke. Diese Masken werden künftig geringer vergütet – und daran ist wohl nicht zu drehen. (c / Foto: IMAGO / Friedrich Stark)


Tragfähige Begründung für Änderung in der Zukunft

Es handele sich hier um die Änderung eines Sachverhalts, der vollständig in der Zukunft liege, erläutert Douglas. Zum Zeitpunkt der Änderung der Verordnung sei die Einlösung der Berechtigungsscheine für den zweiten Zeitraum ab 16. Februar noch gar nicht möglich. In solchen Fällen bedürfe es lediglich plausibler Gründe für eine Änderung. Und die vom Ministerium gelieferte Begründung erachtet der Anwalt als tragfähig: Der Bundeshaushalt ist durch die Pandemie schließlich schon sehr strapaziert – und die Preise für die Masken haben sich inzwischen deutlich reduziert.

Zwar räumt auch Douglas ein, dass ein „nicht unerheblicher Teil der Apotheken“ bereits Vorkehrungen getroffen hat, um auch Masken für die Einlösung des zweiten Berechtigungsscheins einzukaufen. Solange jedoch nicht bekannt sei, dass die Einkaufspreise für diese Masken sich auf Beträge beliefen, die es aufgrund des abgesenkten Erstattungspreises unwirtschaftlich machen würden, die Masken abzugeben, reiche dies wohl nicht aus. Somit sei auch nicht ersichtlich, dass die bereits getroffenen Dispositionen sich nun „als vollständig wertlos“ erweisen. Dies wäre etwa dann der Fall, wenn die Masken zu einem Preis eingekauft worden seien, der es nun nicht mehr ermögliche, die Masken ohne Verlust abzugeben. „Dass lediglich der Ertrag signifikant sinkt, ist wirtschaftlich ärgerlich, jedoch ist die Gewinnerwartung – so wie bei jedem anderen Gewerbe auch – grundsätzlich keine geschützte Rechtsposition“, so Douglas.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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3 Kommentare

Vertrauen auf Spahn und den Staat ? wie blöd wäre das denn in Zukunft !

von ratatosk am 09.02.2021 um 8:26 Uhr

Mag legal möglich sein, aber die deutsche Bank hatte mal den weisen Spruch " Vertrauen ist der Anfang von Allem " , Mißtrauen ist der Anfang vom Ende, In den USA war das Mißtrauen der Anfang des Trumpismus, kann man ja mal drüber nachdenken Herr Spahn. Den Rest macht dann das katastrophale Agieren von Politik und Verwaltung auf fast allen Ebenen.
Lieber dreimal nachdenken, bevor man z.B ein kleines Testzentrum z.B für Schülerfreitestung oder Altenheim einrichtet. Versprechen über die Bedingungen sind wertlos geworden.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Spahn, der, dem man nicht vertrauen sollte

von Jürgen Weinberg am 08.02.2021 um 19:58 Uhr

Liebe KollegInnen,
wie wäre es, wenn wir mal einfach nicht „brav“ wären und einfach mal nicht funktionieren? Einfach keine Masken mehr da...
Aber das wird wohl (m) ein Traum bleiben!
Wie lange wollen wir uns denn noch verar....en lassen??

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Spahn, der, dem man nicht vertrauen

von Bernhard Seuling am 09.02.2021 um 14:18 Uhr

Weils dann ein anderer macht?
https://www.docmorris.de/schutzmaskenverordnung

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