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Informationsschreiben für Grundsicherungsempfänger
Geänderte Maskenverordnung: So rechnen die Apotheken ab
Anfang Februar wurde bekannt, dass auch Empfänger:innen der Grundsicherung einen Anspruch auf Schutzmasken aus den Apotheken erhalten. Seit 6. Februar ist eine entsprechende Anpassung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in Kraft. Fragen ergaben sich insbesondere in Zusammenhang mit der Abrechnung. DAZ.online liegt dazu jetzt ein Leitfaden der ABDA vor.
Neben Risikopatient:innen und Senior:innen bekommen bald auch Empfänger:innnen der Grundsicherung FFP2-Masken oder Masken in vergleichbarer Qualität in den Apotheken. Statt der Voucher, die weiterhin den ersten beiden Gruppen vorbehalten sind, sollen Letztere Informationsschreiben ihrer Krankenkassen erhalten. Diese sind zusammen mit einem Lichtbildausweis in der Apotheke vorzulegen. Die Anspruchsberechtigten erhalten daraufhin einmalig zehn Schutzmasken. Auf Vorlage der Voucher gibt es dagegen zweimal sechs Masken.
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Bald gibt es nur noch 3,90 brutto pro Maske
Viele Apotheker:innen fragen sich, wie die Abrechnung ablaufen soll – denn abgesehen davon, dass nun verschiedene Berechtigungsnachweise im Umlauf sind, ergeben sich aus der Verordnungsänderung auch für die Abrechnung einige Schwierigkeiten. So erhalten die Betriebe zunächst weiterhin 6 Euro brutto je Maske, wenn sie Voucher eins beliefern, aber nur noch 3,90 brutto, wenn ihnen Voucher zwei vorliegt. Für Arbeitslosengeld-II-Bezieher:innen ist von vornherein nur ein Erstattungspreis von 3,90 Euro brutto vorgesehen. Daraus ergibt sich:
• Berechtigungsschein 1 = 36 Euro je Set
• Berechtigungsschein 2 = 23,40 Euro je Set
• Informationsschreiben ALG II = 39 Euro je Set
Zwischen verschiedenen Berechtigungsnachweisen und Preisen zu differenzieren, ist beim bisherigen Abrechnungsprocedere nicht möglich. Zudem sollen die Voucher monatlich, die Informationsschreiben jedoch gemäß Verordnung einmalig abgerechnet werden. Nötig wurde daher auch hier eine Nachbesserung. Die ABDA hat die Details zum Abrechnungsverfahren mit den Apothekensoftwarehäusern, den Apothekenrechenzentren und dem Bundesamt für Soziale Sicherung abgestimmt. Über den Ablauf informiert die ABDA jetzt in einem Leitfaden, der DAZ.online vorliegt.*
4 Kommentare
ffp2 Masken
von Gabriele kuper am 13.02.2021 um 11:46 Uhr
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Gendersprache
von Peter Alfred am 13.02.2021 um 7:28 Uhr
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ffp2 Masken
von Kuper Gabriele am 13.02.2021 um 1:27 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: ffp2 Masken
von Thomson am 13.02.2021 um 6:04 Uhr
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