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17. Februar 2021
Spahn fährt so richtig ab auf die Laien- oder auch Wohnzimmer-Schnelltests, die es zwar noch nicht gibt, aber bald kommen sollen. Tja, da unserem Bundesgesundheitsminister erst in den letzten Wochen eingefallen ist, dass es vielleicht nicht schlecht ist, wenn sich Laien auch gerne mal selbst testen, freundete sich sein Haus endlich mit diesem Gedanken an. Doch leider gibt es hierzulande, anders als z. B. in Österreich, noch keine zugelassenen Schnelltests für Laien. Spahn begründet das mit einer sorgfältigen Prüfung der Herstelleranträge. Ja klar, ist schon richtig, es sollen keine Schrott-Tests auf dem Markt landen, die falsch negative Ergebnisse anzeigen oder nur unzureichend sensitiv und wenig spezifisch sind. Es bleibt halt einfach die Frage offen, warum Österreich bereits Tests hat, aber wir noch nicht.
Also, Deutschland wartet nun auf die Laien-Selbsttests. Sobald sie in ausreichender Zahl verfügbar sind, dürfen sie dann überall verkauft werden, u. a. auch bei Aldi, Aral und in Apotheken. Mein liebes Tagebuch, wir werden sehen, wie sich dieser Markt entwickelt und was die Tests kosten. Spahn murmelte beim Thema Kosten übrigens etwas von einer „geringen Eigenbeteiligung von 1 Euro“ für diese Laientests. Oh Schreck, bedeutet das, dass da Ähnliches wie mit den Masken für zwei Euro auf Bezugsschein auf die Apotheken zukommt?
Das Medienhaus Burda hatte gegen die Zusammenarbeit von Bundesgesundheitsministerium und Google geklagt und mit einer einstweiligen Verfügung erwirkt, dass Google bei einer Suche nach Krankheitsbildern die Informationen des BMG-Portals gesund.bund.de nicht mehr an prominenter Stelle bei den Suchergebnissen platziert. Durch so eine Zusammenarbeit sei letztlich die Medien- und Meinungsvielfalt in Gefahr. Der Wort & Bild-Verlag geht allerdings weiter gegen die Zusammenarbeit des BMG mit Google vor: Nach seinem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin hat er jetzt auch bei der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein die Untersagung dieser sogenannten Knowledge Panels beantragt. Das Baierbrunner Unternehmen geht damit gegen die hervorgehobene Präsentation und pauschale Priorisierung von Inhalten des Internetportals gesund.bund.de vor. Mittlerweile werden die kritisierten BMG-Infoboxen von Google nicht mehr hervorgehoben angezeigt, da zeigt das erste Urteil des Münchner Landgerichts schon seine Wirkung. Aber, so der Wort & Bild-Verlag, es sei auch wichtig, dass die Landesmedienanstalt das Vorgehen wegen Verstoßes gegen den Medienstaatsvertrag beanstande und untersage. Denn hier gehe es um die Presse- und Meinungsfreiheit: Die priorisierte Anzeige von Knowledge Panels, die exklusiv aus staatlichen Informationen des BMG gespeist wurden, stelle eine ganz offene Diskriminierung der privatwirtschaftlich organisierten Presse dar, so die Kritik des Verlags.
12 Kommentare
Positiv sehen
von Harald Schmidt am 21.02.2021 um 21:27 Uhr
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AW: Positiv sehen
von Anita Peter am 22.02.2021 um 6:22 Uhr
AW: Positiv sehen
von Conny am 22.02.2021 um 7:39 Uhr
AW: Positiv sehen
von Egon Günther am 22.02.2021 um 8:28 Uhr
AW: Positiv sehen
von Karl Friedrich Müller am 22.02.2021 um 9:43 Uhr
Geburtsstunde des "freien Apothekers" ...
von Christian Timme am 21.02.2021 um 12:24 Uhr
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AW: Wann nur, die Wiedergeburt des "freien Apothekers" ...
von Bernd Jas am 21.02.2021 um 13:06 Uhr
"Bananenrebublik"
von Dietmar Bittenbinder am 21.02.2021 um 10:14 Uhr
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Dienstleistungen und Digitalisierung
von Karl Friedrich Müller am 21.02.2021 um 10:09 Uhr
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Ein Ja zu den COVID-19 Test
von Hundertmark Iris am 21.02.2021 um 8:41 Uhr
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von Anita Peter am 21.02.2021 um 8:16 Uhr
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AW: Banenenrebublik
von Sabine Schneider am 21.02.2021 um 8:56 Uhr
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