- DAZ.online
- News
- Politik
- So soll der Weg aus dem ...
Testen und Öffnen
So soll der Weg aus dem Lockdown aussehen
Deutschland wird ab März schrittweise zum Corona-Testland. Die Teststrategie soll das Herzstück eines Öffnungsplans von Bund und Ländern werden. Vorgesehen ist nach wie vor, dass auch Apotheken Menschen auf SARS-CoV-2 testen dürfen. Welche Freiheiten könnten mit einer konsequenten Testung einhergehen? Dazu liegt jetzt neben einem konkretisierten Vorschlag für eine Teststrategie aus dem BMG auch eine Beschlussvorlage für das für den morgigen Mittwoch anberaumte Bund-Länder-Treffen auf dem Tisch.
Der Wattetupfer könnte im Frühjahr für viele zu einem Pflichtutensil im Alltag werden. Mit ihm sollen sich die Menschen in ganz Deutschland voraussichtlich ab Mitte März auf Corona testen lassen können oder sich selbst testen. Bund und Länder stellen die Tests an morgigen Mittwoch voraussichtlich mit in den Mittelpunkt eines Öffnungsplans.
Nach den aktualisierten „Überlegungen“ des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zur Nationalen Teststrategie – Stand 1. März – sollen künftig alle Bürger:innen zweimal wöchentlich kostenlos in Testzentren, Apotheken oder Praxen einen Antigen-Schnelltest machen lassen können. Getestete bekommen das Ergebnis schriftlich. Die Tests sollen helfen, Infektionen zu stoppen und das Virus einzudämmen.
Mehr zum Thema
Gratis-Schnelltests und Öffnungsmöglichkeiten
Spahn: Geschlossenheit ist wichtiger als Start am 1. März
Interview mit Landrat Roland Bernhard
„Die Apotheker-Lösung ist das Markenzeichen des Böblinger Modells“
Um mehr Anbieter für die Beteiligung an der Teststrategie gewinnen zu können, will das BMG die Vergütung anpassen: „Die Vergütung erfolgt analog der in den §§ 7ff TestV genannten Verfahren und Voraussetzungen und beträgt für den Test bis zu 6 Euro sowie eine Vergütung in Höhe von 12 Euro für die Testdurchführung samt Ausstellung eines Testzeugnisses“, heißt es in dem Papier, das DAZ.online vorliegt. Zuvor waren „bis zu“ 9 plus 9 Euro vorgesehen gewesen. „Diese Vergütung ist notwendig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern sicherzustellen. Die Abrechnung erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen und wird aus dem Bundeshaushalt erstattet.“
Die Nachweise sind laut BMG auch „denkbar als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen“. Dazu kommen freiverkäufliche Selbsttests auf den Markt. Inzwischen hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vier solcher Tests für die Anwendung im Privaten per Sonderzulassung genehmigt. Die rechtlichen Voraussetzungen hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) bereits Anfang Februar mit einer entsprechenden Anpassung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung geschaffen. Folgt man dem Papier aus dem Ressort von Minister Spahn, sollen auch Schulen sie für Schüler:innen und Unternehmen für ihre Beschäftigten bereitstellen. Selbsttests unter Aufsicht von Veranstaltern könnten auch Voraussetzung für das Betreten von Restaurants, Theatern und Kinos werden.
Tests als Türöffner für mehr Freiheiten?
Etwas anders und mit größerem Blick auf die Perspektive, die die Schnell- und Selbsttests bringen können, sieht der vorläufige Beschlussentwurf für die morgige Bund-Länder-Runde an diesem Mittwoch aus, der den Stand von Montagabend 19.10 Uhr wiedergibt, dem Vernehmen nach aber noch nicht mit allen Ländern abgestimmt ist. Demnach soll der Lockdown auch wegen der Gefahr durch die neuen Virusvarianten zwar grundsätzlich bis 28. März verlängert werden, doch schon ab kommender Woche könnten wieder Treffen des eigenen mit einem weiteren Haushalt möglich sein; beschränkt auf fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Wesentlicher Punkt bei den Öffnungen soll demnach die umfangreiche Teststrategie sein.
„Die Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests in großen Mengen stellt einen weiteren Baustein dar, der es in den kommenden Monaten ermöglichen wird, das Pandemiegeschehen positiv zu beeinflussen“, heißt es in dem Papier. „Schnell- und Selbsttests sind mit guter Genauigkeit in der Lage festzustellen, ob jemand aufgrund einer akuten COVID-19- Infektion aktuell ansteckend ist.“ Die Aussagekraft des Schnell- bzw. Selbsttests sinke jedoch nach einigen Stunden deutlich ab, da weder eine Neuinfektion mit noch geringer Viruslast erkannt wird noch eine nach dem Test erfolgte Infektion. „Insofern können tagesaktuelle Schnelltests zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben.“
Regelmäßige Testungen können der Beschlussvorlage zufolge dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen könnten so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden als bisher. „Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen“, heißt es weiter. „Bund und Länder wollen nun erproben, wie durch die deutliche Ausweitung von Tests und ein Testprogramm in Verbindung mit einer besseren Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion, Öffnungsschritte auch bei höheren 7-Tage-Inzidenzen mit über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner möglich werden.“
3 Kommentare
Vergütung
von Dr Helmut Strohmeier am 03.03.2021 um 10:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Chaos!
von Thomas Eper am 02.03.2021 um 15:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
konkret
von Karl Friedrich Müller am 02.03.2021 um 14:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.