Ausgabe von Schutzmasken

BMG begrüßt Urteile zum Verzicht auf Einzug der Eigenbeteiligung

Berlin - 04.03.2021, 13:45 Uhr

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag stellt sich das Ministerium hinter ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wonach der Verzicht auf Einzug der Eigenbeteiligung bei der Ausgabe von Schutzmasken unzulässig ist. (Foto: IMAGO / Martin Wagner)

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag stellt sich das Ministerium hinter ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, wonach der Verzicht auf Einzug der Eigenbeteiligung bei der Ausgabe von Schutzmasken unzulässig ist. (Foto: IMAGO / Martin Wagner)


Bei Auffälligkeiten droht Prüfung

„Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zwischenzeitlich die vereinbarte Bestellmenge angepasst“, ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu lesen. Sie belaufe sich nunmehr auf 35,3 Millionen Berechtigte à zwei Gutscheine, von denen bis auf einen Restbestand von 115.000 Stück (Stand: 22. Februar 2021) alle von der Bundesdruckerei versendet worden seien. Und das hat seinen Preis: „Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 9,6 Millionen Euro für den Druck der Berechtigungsscheine sowie auf weitere rund 360.000 Euro für ihre Lieferung von der Bundesdruckerei an die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen beziehungsweise an die von ihnen mit der Versendung der Berechtigungsscheine beauftragten Dienstleister.“ Zudem erhalten die Krankenkassen und Krankenversicherungsunternehmen den Angaben zufolge je versendeten Brief einen Verwaltungskostenersatz in Höhe von 60 Cent.

Apotheken: Kein Interesse, mehr Masken abzugeben als vorgesehen

Insgesamt belaufen sich die Kosten für die über Berechtigungsscheine abzugebenden Schutzmasken laut BMG für den ersten Gültigkeitszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 auf rund 1,2 Milliarden Euro sowie für den zweiten Gültigkeitszeitraum vom 16. Februar bis zum 15. April 2021 rund 0,8 Milliarden Euro ohne Verwaltungskosten der Kassen, wobei diese „in erheblichem Ausmaß davon abhängen, in welchen Maße Berechtigungsscheine in den Apotheken eingelöst werden“. Es sei davon auszugehen, dass die Anspruchsberechtigen darauf achten, für die von ihnen vorgelegten Berechtigungsscheine nicht weniger als jeweils sechs Schutzmasken zu erhalten. „Die Apotheken wiederum haben angesichts der mit der Beschaffung und Abgabe der Schutzmasken verbundenen Kosten im Regelfall kein Interesse, mehr Schutzmasken als von der SchutzmV vorgesehen abzugeben.“

Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Bundesregierung eine Überprüfung nicht zwingend erforderlich. „Sollte es dennoch Hinweise auf Unregelmäßigkeiten geben, sind Überprüfungen möglich“, betont das BMG. „Apotheken und Rechenzentren haben die rechnungsbegründenden Unterlagen zur Abrechnung bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren, um eine Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung der vom Bund erstatteten Mittel überprüfen zu können.“

„Bürokratische Katastrophe“ darf sich nicht wiederholen

Der drogenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Wieland Schinnenburg, hält das gewählte Verfahren für rausgeschmissenes Geld. „Es ist richtig, vulnerable Gruppen zum Corona-Schutz mit Masken zu versorgen“, stellt er klar. „Gesundheitsminister Spahn hat aber ein viel zu bürokratisches und teures Verfahren gewählt.“ Insgesamt hat die Aktion den Staat rund 2,5 Milliarden Euro gekostet – viel zu viel, findet der Abgeordnete. „Es wäre deutlich günstiger gewesen, die Masken direkt per Post oder Paketdienst an die berechtigten Personen zu versenden. Dies hat die Bundesregierung aber nicht einmal geprüft. Ich fordere Gesundheitsminister Spahn auf, Masken und demnächst auch Corona-Selbsttests unbürokratisch und günstig zur Verfügung zu stellen. Eine wirtschaftliche und bürokratische Katastrophe wie bei der Schutzmaskenverteilung darf sich nicht wiederholen.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

eher würde mich interessieren

von Karl Friedrich Müller am 04.03.2021 um 15:12 Uhr

Was ist mit den Scheinen, die zu spät verschickt wurden? Nach dem Ablaufdatum? Eigentlich haben die Leute ein Recht drauf?
Wo ist die pragmatische Lösung, dass die als Gutschein 2 abgerechnet werden können?
Man lässt uns und die Kunden im regen stehen

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