Vier Jahre Cannabis als Medizin

Linke: „Bundesregierung verschläft die Entwicklung“

Dresden - 04.03.2021, 16:00 Uhr

Noch immer muss Medizinalcannabis für den deutschen Markt mehrheitlich importiert werden. (Foto: IMAGO / Westend61)

Noch immer muss Medizinalcannabis für den deutschen Markt mehrheitlich importiert werden. (Foto: IMAGO / Westend61)


Kein Handlungsbedarf bei Apothekenpreisen

Laut Bundesregierung gibt es aktuell 87 Importeure von medizinischem Cannabis. Der Bedarf leite sich aus dem Verschreibungsverhalten der Ärzt:innen ab, die Entwicklung sei von zahlreichen Faktoren abhängig. „Eine prospektiv abschließende Bezifferung ist in der Folge nicht möglich“, heißt es in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken, die DAZ.online exklusiv vorliegt. Zudem sei es grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, den Bedarf an Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch Beschaffungsmaßnahmen des Bundes zu decken. „Der Handel mit Medizinalcannabis findet, wie es auch für andere Arzneimittel oder Produkte der Fall ist, unter den Bedingungen und Möglichkeiten einer freien Marktwirtschaft statt, die im Rahmen des europäischen Binnenmarktes sowie der Weltwirtschaft erfolgt. Die Nachfrage und das Angebot unterliegen deshalb auch in der Versorgung des deutschen Marktes mit importiertem Medizinalcannabis den Entscheidungen der am Handel Beteiligten.“

Derzeit bestünden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Versorgung von Patient:innen mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis insgesamt keine quantitativen Probleme. Im Gegenteil: Es sei auch weiterhin davon auszugehen, „dass der Versorgungsbedarf an medizinischem Cannabis gedeckt sein wird“. Zum einen wegen des zukünftig aus deutschem Anbau verfügbaren Medizinalcannabis, zum anderen wegen der fortbestehenden Importmöglichkeiten.

Hilfstaxe regelt Preise

Die Linken wollten von der Regierung auch wissen, welche Schritte notwendig sind, um die Preise von medizinischem Cannabis in Apotheken zu senken. In der Antwort heißt es: „Für die Apothekenabgabepreise von medizinischem Cannabis galten bis zum 29. Februar 2020 die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehenen Apothekenzuschläge auf den Apothekeneinkaufspreis und zusätzlich Zuschläge. Auf Grund der Ausgabenentwicklung haben der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband die Apothekenzuschläge für die Abgabe von medizinischem Cannabis als Stoff und für die Zubereitung aus Stoffen abweichend vereinbart.“

Die Abrechnung unverarbeiteter Cannabisblüten bei der Abgabe zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolge seit dem 1. März 2020 nach Anlage 10 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe). Dort sei ein einheitlicher Preis für alle Blütensorten in Höhe von 9,52 Euro pro Gramm festgelegt. Zusätzlich zu diesem Preis könne die Apotheke abhängig von der verordneten Menge an Cannabisblüten gestaffelte Fixzuschläge abrechnen. „Ein weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen“, erklärt die Regierung.



Anja Köhler, Freie Journalistin
redaktion@daz.online


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