Vier Jahre Cannabis als Medizin

Linke: „Bundesregierung verschläft die Entwicklung“

Dresden - 04.03.2021, 16:00 Uhr

Noch immer muss Medizinalcannabis für den deutschen Markt mehrheitlich importiert werden. (Foto: IMAGO / Westend61)

Noch immer muss Medizinalcannabis für den deutschen Markt mehrheitlich importiert werden. (Foto: IMAGO / Westend61)


Vor vier Jahren ist das sogenannte „Cannabis als Medizin“-Gesetz in Kraft getreten. Bis heute ist Deutschland allerdings auf Cannabis-Importe angewiesen, um den Bedarf für Patienten zu decken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Seit dem 10. März 2017 ist das sogenannte „Cannabis als Medizin“-Gesetz in Kraft. Es regelt den Einsatz von Cannabis-Arzneimitteln als Therapiealternative bei Patient:innen mit speziellen schwerwiegenden Erkrankungen. Deren Situation hat sich laut der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) mit dem Gesetz verbessert : Die Hälfte aller Patient:innen, bei denen eine Cannabinoid-Behandlung medizinisch sinnvoll ist und eine entsprechende Indikation besteht, sei durch das Gesetz überhaupt erst erreicht worden, erklärte die DGS zu Beginn dieses Jahres.

Das bedeute umgekehrt aber auch, dass eine Versorgungslücke für die übrigen 50 Prozent der Betroffenen klafft. Inzwischen habe sich herausgestellt, dass die Hauptindikation bei chronischen Schmerzen, insbesondere neuropathischen Schmerzen, liegt, vor allem im Bereich von Rückenschmerz, Tumorschmerz und anderen Schmerzformen. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes sind bisher nicht bekannt geworden“, Befürchtungen in diese Richtung haben sich nicht bewahrheitet, so die DGS.

Bundestagsabgeordnete der Linken beklagen nun allerdings, dass die Versorgung von Cannabispatient:innen nicht zufriedenstellend läuft. Zum einen habe die Bundesregierung nach eigenen Angaben „noch nicht einmal Kenntnis davon, wie viele Patient:innen bundesweit überhaupt mit Cannabis versorgt werden“. Zum anderen müsse Deutschland den gesamten Bedarf an medizinischem Cannabis noch immer ausschließlich über Importe decken, schreiben sie in einer Kleinen Anfrage an die Regierung. 

Die erste Ernte von in Deutschland angebautem Cannabis habe sich demnach immer weiter verzögert. Niema Movassat, drogenpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, sagte DAZ online: „Erst im Mai 2021 wird die erste Lieferung von in Deutschland angebauten medizinischen Cannabis erwartet. Diese Verzögerung beruht auf der Unfähigkeit der Bundesregierung zur Ausschreibung des Cannabisanbaus. Tausende Cannabispatienten leiden darunter, weil ihre Rezepte oft nicht eingelöst werden können.“

Die Nachfrage steigt stetig

Auch die künftige Bedarfsplanung lasse nicht darauf hoffen, dass in den nächsten Jahren alles reibungslos verläuft. „Die Nachfrage steigt stetig, doch weiß die Bundesregierung weder wie viele Patient:innen es in Deutschland gibt, noch plant sie eine zweite Ausschreibung“, so Movassat. Im Jahr 2020 seien etwa 8,7 Tonnen Cannabis importiert worden, im Vergleich zum Vorjahr sei dies eine Steigerung um 33 Prozent.

„Zusätzlich wurden 500.000 Stück Savitex (Spray), Canames (Kapseln) und andere cannabishaltige Zubereitungen in flüssiger Form, sowie 23 Tonnen cannabishaltige Zubereitungen, 1,7 Tonnen Cannabisblüten zur Herstellung von z.B. Dronabinol und 6 Tonnen Dronabinol importiert. Auch hier sind deutliche Zuwächse zu verzeichnen“, sagt Movassat. „Da verschläft die Bundesregierung doch total die Entwicklung.“ Die Linke fordert deshalb „unverzüglich“ eine neue Cannabis-als-Medizin-Ausschreibung, die mindestens den Anbau von zusätzlichen zehn Tonnen Cannabisblüten pro Jahr ermöglicht. Nur so könne die Patientenversorgung in Deutschland gesichert werden. Denn die Leidtragenden dieser Politik seien schwer kranke Menschen.

Kein Handlungsbedarf bei Apothekenpreisen

Laut Bundesregierung gibt es aktuell 87 Importeure von medizinischem Cannabis. Der Bedarf leite sich aus dem Verschreibungsverhalten der Ärzt:innen ab, die Entwicklung sei von zahlreichen Faktoren abhängig. „Eine prospektiv abschließende Bezifferung ist in der Folge nicht möglich“, heißt es in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken, die DAZ.online exklusiv vorliegt. Zudem sei es grundsätzlich nicht Aufgabe der Bundesregierung, den Bedarf an Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch Beschaffungsmaßnahmen des Bundes zu decken. „Der Handel mit Medizinalcannabis findet, wie es auch für andere Arzneimittel oder Produkte der Fall ist, unter den Bedingungen und Möglichkeiten einer freien Marktwirtschaft statt, die im Rahmen des europäischen Binnenmarktes sowie der Weltwirtschaft erfolgt. Die Nachfrage und das Angebot unterliegen deshalb auch in der Versorgung des deutschen Marktes mit importiertem Medizinalcannabis den Entscheidungen der am Handel Beteiligten.“

Derzeit bestünden nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Versorgung von Patient:innen mit Arzneimitteln auf Cannabisbasis insgesamt keine quantitativen Probleme. Im Gegenteil: Es sei auch weiterhin davon auszugehen, „dass der Versorgungsbedarf an medizinischem Cannabis gedeckt sein wird“. Zum einen wegen des zukünftig aus deutschem Anbau verfügbaren Medizinalcannabis, zum anderen wegen der fortbestehenden Importmöglichkeiten.

Hilfstaxe regelt Preise

Die Linken wollten von der Regierung auch wissen, welche Schritte notwendig sind, um die Preise von medizinischem Cannabis in Apotheken zu senken. In der Antwort heißt es: „Für die Apothekenabgabepreise von medizinischem Cannabis galten bis zum 29. Februar 2020 die in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehenen Apothekenzuschläge auf den Apothekeneinkaufspreis und zusätzlich Zuschläge. Auf Grund der Ausgabenentwicklung haben der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband die Apothekenzuschläge für die Abgabe von medizinischem Cannabis als Stoff und für die Zubereitung aus Stoffen abweichend vereinbart.“

Die Abrechnung unverarbeiteter Cannabisblüten bei der Abgabe zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolge seit dem 1. März 2020 nach Anlage 10 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe). Dort sei ein einheitlicher Preis für alle Blütensorten in Höhe von 9,52 Euro pro Gramm festgelegt. Zusätzlich zu diesem Preis könne die Apotheke abhängig von der verordneten Menge an Cannabisblüten gestaffelte Fixzuschläge abrechnen. „Ein weiterer Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen“, erklärt die Regierung.



Anja Köhler, Freie Journalistin
redaktion@daz.online


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