Weniger formelle Hürden, höhere Vergütung

Auch Sachsen-Anhalt schließt Rahmenvertrag mit Apothekern zu Coronatests

Berlin - 15.03.2021, 12:15 Uhr

In Sachen Corona-PoC-Tests setzt Sachsen-Anhalt auf die Apotheken im Land. (Foto: IMAGO / MiS)

In Sachen Corona-PoC-Tests setzt Sachsen-Anhalt auf die Apotheken im Land. (Foto: IMAGO / MiS)


LAV führt Test-Apotheken-Register

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne setzt große Hoffnung in die Beteiligung der Apotheken an der Teststrategie. „Die Infrastruktur dafür wird jetzt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgebaut. Das Angebot der Apotheken ist dabei ein ganz zentraler Baustein“, sagte sie. Mithilfe des Rahmenvertrags „können wir schnell ein breites Netz an Test-Möglichkeiten aufbauen“. Der Vertrag sieht vor, dass sich symptomlose Bürger:innen in den teilnehmenden Apotheken auf das Coronavirus testen lassen können. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Pandemiebekämpfung“, so Grimm-Benne.

Auch Matthias Clasen, Geschäftsführer des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, begrüßt die Einigung. „Wir sind über die schnellen und sehr konstruktiven Vertragsverhandlungen mit dem Land sehr erfreut. Jetzt können unsere Mitgliedsapotheken dem Vertrag beitreten und somit zügig die kostenlosen Tests für die Bevölkerung anbieten. Denn mit dieser Landesvereinbarung entfällt für die einzelne Apotheke die Pflicht, separat mit dem jeweiligen Gesundheitsamt in Vertragsverhandlungen zu treten“, betont er. „Dank der sehr zügigen und flexiblen Verhandlungen mit dem Sozialministerium kann nun kurzfristig ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Testangebot aufgebaut werden. Im Falle eines positiven Corona-Tests ist die Apotheke übrigens verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.“

Die Rückmeldung vonseiten der Apotheken zum Vertrag sei sehr gut, schreiben LAV und Ministerium. Sukzessive werde daher in den kommenden Tagen ein flächendeckendes Testangebot aufgebaut. Aber: Die Durchführung von Corona-Schnelltests ist demnach weiterhin eine freiwillige Zusatzdienstleistung der jeweiligen Apotheke. „Aufgrund der organisatorischen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen können jedoch nicht alle Apotheken diese Dienstleistung anbieten“, heißt es.

Teilnehmende Apotheken können über die Internetseite des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt gefunden werden. Die dort geführte Liste wird laut LAV ständig aktualisiert.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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