Weniger formelle Hürden, höhere Vergütung

Auch Sachsen-Anhalt schließt Rahmenvertrag mit Apothekern zu Coronatests

Berlin - 15.03.2021, 12:15 Uhr

In Sachen Corona-PoC-Tests setzt Sachsen-Anhalt auf die Apotheken im Land. (Foto: IMAGO / MiS)

In Sachen Corona-PoC-Tests setzt Sachsen-Anhalt auf die Apotheken im Land. (Foto: IMAGO / MiS)


Auch Sachsen-Anhalt will den Apotheken das Durchführen von Corona-Tests erleichtern: Wie der Landesapothekerverband und das Gesundheitsministerium gemeinsam informieren, habe man sich auf einen Rahmenvertrag geeinigt, dem testwillige Betriebe beitreten können. Was die Vergütung der Apotheken betrifft, zeigt sich das Land großzügiger als in der Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehen.

Seit Kurzem bezahlt der Bund für alle Bürger:innen in Deutschland pro Woche einen Schnelltest auf SARS-CoV-2. So steht es in der sogenannten Coronavirus-Testverordnung aus dem Hause Spahn. Auch die Apotheken sollen die Durchführung solcher Tests anbieten – sofern das jeweils zuständige Gesundheitsamt sie beauftragt. Vielerorts bremst diese Regelung offenbar Kolleg:innen aus, die grundsätzlich bereit wären, sich an der Testoffensive zu beteiligen, wie unter anderem in Beiträgen in den sozialen Netzwerken zu lesen ist.

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Als erstes Bundesland hatte Baden-Württemberg diesen Stolperstein beseitigt: Dort hatte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) die Apotheken bereits im Januar zentral mit den Tests für bestimmte Personengruppen beauftragt. Seit vergangener Woche hat auch das Bayersiche Sozialministerium eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle Apotheken beauftragt, die sich zuvor auf eine Liste des Ministeriums eingetragen haben. Und auch Niedersachsen entlastet die Apotheken von den nötigen Formalitäten. Sie können einem Rahmenvertrag beitreten, den der Landesapothekerverband mit dem Bundesland abgeschlossen hat. Mit dem Übersenden der Beitrittserklärung an den Verband gelten die Betriebe als beauftragt. Lediglich eine Kopie der Beitrittserklärung muss die Apotheke dann noch an den zuständigen Kreis oder die zuständige kreisfreie Stadt senden.

Jetzt ebnet auch das Land Sachsen-Anhalt testwilligen Apotheken den Weg: Hier haben sich Landesapothekerverband und Gesundheitsministerium ebenfalls auf einen entsprechenden Rahmenvertrag geeinigt, informieren die Partner am heutigen Montag. Ziel ist es, über die Apotheken im Land „zügig ein flächendeckendes Angebot für kostenlose Corona-Schnelltests zu etablieren“, schreiben sie in einer Pressemitteilung. Ein Bonbon legt das Ministerium offenbar obendrauf: Wie DAZ.online erfuhr, werden die teilnehmenden Apotheken nicht wie in Spahns Testverordnung vorgesehen mit bis zu 6 Euro Materialkosten für den Test plus 12 Euro für die Durchführung vergütet, sondern analog zu den Ärzten mit 6 plus 15 Euro. Das entspricht auch der Vergütung der Testapotheken in Bayern, wie DAZ.online berichtete.

LAV führt Test-Apotheken-Register

Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne setzt große Hoffnung in die Beteiligung der Apotheken an der Teststrategie. „Die Infrastruktur dafür wird jetzt in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgebaut. Das Angebot der Apotheken ist dabei ein ganz zentraler Baustein“, sagte sie. Mithilfe des Rahmenvertrags „können wir schnell ein breites Netz an Test-Möglichkeiten aufbauen“. Der Vertrag sieht vor, dass sich symptomlose Bürger:innen in den teilnehmenden Apotheken auf das Coronavirus testen lassen können. „Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Pandemiebekämpfung“, so Grimm-Benne.

Auch Matthias Clasen, Geschäftsführer des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt, begrüßt die Einigung. „Wir sind über die schnellen und sehr konstruktiven Vertragsverhandlungen mit dem Land sehr erfreut. Jetzt können unsere Mitgliedsapotheken dem Vertrag beitreten und somit zügig die kostenlosen Tests für die Bevölkerung anbieten. Denn mit dieser Landesvereinbarung entfällt für die einzelne Apotheke die Pflicht, separat mit dem jeweiligen Gesundheitsamt in Vertragsverhandlungen zu treten“, betont er. „Dank der sehr zügigen und flexiblen Verhandlungen mit dem Sozialministerium kann nun kurzfristig ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Testangebot aufgebaut werden. Im Falle eines positiven Corona-Tests ist die Apotheke übrigens verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.“

Die Rückmeldung vonseiten der Apotheken zum Vertrag sei sehr gut, schreiben LAV und Ministerium. Sukzessive werde daher in den kommenden Tagen ein flächendeckendes Testangebot aufgebaut. Aber: Die Durchführung von Corona-Schnelltests ist demnach weiterhin eine freiwillige Zusatzdienstleistung der jeweiligen Apotheke. „Aufgrund der organisatorischen, räumlichen und rechtlichen Voraussetzungen können jedoch nicht alle Apotheken diese Dienstleistung anbieten“, heißt es.

Teilnehmende Apotheken können über die Internetseite des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt gefunden werden. Die dort geführte Liste wird laut LAV ständig aktualisiert.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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