Verband Zytostatika herstellender Apotheker:innen

VZA kämpft weiter für die örtliche und individuelle Zytostatika-Versorgung

Berlin - 22.03.2021, 17:30 Uhr

Dr. Klaus Peterseim wurde als VZA-Präsident bestätigt. (Foto: VZA)

Dr. Klaus Peterseim wurde als VZA-Präsident bestätigt. (Foto: VZA)


Der Verband Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker hat am vergangenen Wochenende bei seinem online abgehaltenen Jahrestreffen seinen Vorstand neu gewählt und Präsident Dr. Klaus Peterseim für weitere drei Jahre im Amt bestätigt. Peterseim blickte in seinem Bericht auf die vergangenen zwei Jahre politischer Verbandsarbeit zurück. Vize-Präsident Michael Marxen berichtete unter anderem, wie sich – zumindest in NRW – der Blick der Politik auf die Apotheken in der Pandemie gewandelt hat.

Im vergangenen Jahr fiel die Jahrestagung des Verbands Zytostatika herstellender Apothekerinnen und Apotheker (VZA) pandemiebedingt aus. In diesem Jahr fand sie nun über die vergangenen drei Tage gestreckt virtuell statt.

Zum öffentlichen Teil der Versammlung war der CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge zugeschaltet. Er berichtete in Kürze über die noch anstehenden Gesetzesvorhaben und sicherte dem VZA unter anderem den engen Austausch in puncto E-Rezept für anwendungsfertige Zytostatika-Zubereitungen und Zugriffsrechte auf den elektronischen Medikationsplan zu. Auch das Thema Nullretaxation, mit dem die Zyto-Apotheken immer wieder zu kämpfen haben, bleibt für Sorge ein Thema.

Zytostatika-Apotheken-Schwächungsgesetz verhindert

Präsident Peterseim ging in seinem Bericht auf die Schwerpunkte der Verbandsarbeit seit der letzten Jahrestagung im Jahr 2019 ein. Da ist zum einen die Anlage 3 der Hilfstaxe, die zu 1. März 2020 neu gefasst wurde und verbandsseitig kommentiert wurde. Zudem unterstützt der VZA zwei Musterklagen von Mitgliedern gegen Retaxationen von parenteralen Zubereitungen mit Fertigarzneimitteln ohne onkologisches Anwendungsgebiet.

Als großen Erfolg von VZA wertete Peterseim eine abgewendete Änderung des § 11 Abs. 3 Apothekengesetz im Rahmen des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Hier habe man ein „Zytostatika-Apotheken-Schwächungsgesetz“ verhindern können. Zeitweise war im VOASG vorgesehen, Krankenhausapotheken zu ermöglichen, auf Anforderung anderer Apotheken nicht nur anwendungsfertige Zytostatikazubereitungen, sondern auch andere patientenindividuell hergestellte Arzneimittel zur parenteralen Anwendung an diese öffentliche Apotheke abzugeben. Eine Regelung, die der Bundesverband der Krankenhausapotheker (ADKA) sich gewünscht hätte – die herstellenden öffentlichen Apotheken aber benachteiligt hätte. Der VZA legte sich ins Zeug und konnte die Politik am Ende überzeugen, dass es den öffentlichen Apotheken möglich sei, 95 Prozent des Bundesgebiets innerhalb von einer Stunde Fahrzeit zu versorgen. Es bleibe der zentrale Anspruch des VZA, die regionale und individuelle Patientenversorgung durch die örtlichen Apotheken weiter umfassend sicherzustellen.

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Derzeit bemüht sich der VZA unter anderem, sich beim E-Rezept für die Zytostatikaversorgung einzubringen. Zudem erhofft sich der Verband, dass die temporäre Regelung aus der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die eine Abrechnung der in parenteralen Zubereitungen verwendeten Fertigarzneimittel nach den tatsächlichen Einkaufspreisen ermöglicht, dauerhaft erhalten bleibt. In der Pandemie sei diese Vorgabe von den Zyto-Apotheken sehr verantwortungsbewusst umgesetzt worden, erklärte Peterseim. Und sie habe zugleich ihr Arbeiten „entspannt“. Peterseim ist zuversichtlich, dass sich in der Rückschau ergeben wird, dass die Krankenkassen dadurch keine Nachteile erleiden, die Apotheken aber mehr Rechtssicherheit gewinnen.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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