Kleine Anfrage

Ullmann (FDP): Antigentest-Preisverordnung hat „nur Schaden verursacht“

Berlin - 23.03.2021, 10:45 Uhr

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann zweifelt an der handwerklichen Qualität der Antigentest-Preisverordnung. (Foto: IMAGO / Future Image)

Der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann zweifelt an der handwerklichen Qualität der Antigentest-Preisverordnung. (Foto: IMAGO / Future Image)


Welche Datenbasis nutzte das BMG?

Zudem erkundigt sich die FDP nach der Datenbasis, aufgrund derer das BMG tätig geworden war, und weshalb es nach lediglich 23 Tagen die Verordnung wieder aufhob. Auch der Nutzen, den das Ministerium während der Geltungsdauer verzeichnet hat, interessiert die Liberalen. Das Ministerium erklärt dazu, nach Inkrafttreten der Verordnung seien mehr als 100 Antigentests auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet worden, welche die durch das Paul-Ehrlich-Institut in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien erfüllen und damit zum Einsatz gemäß Coronavirus-Testverordnung zur Verfügung standen. „Sowohl die inzwischen hohe Anzahl an Anbietern als auch die Sachkostenvergütung für Leistungserbringer sorgen für einen inzwischen funktionierenden Preis- und Qualitätswettbewerb und eine sichere Versorgung mit Antigen-Tests, sodass das Regelungsziel der AntigenPreisV erfüllt ist und ein Regelungsbedarf nicht mehr besteht. Diese Entwicklungen waren zum Zeitpunkt des Verfahrens über die AntigenPreisV nicht vorhersehbar.“

Wie hoch die durchschnittlichen Zuschläge, die von Händlern und Apotheken vor der Einführung der AntigenPreisV erhoben wurden, gewesen sind und wie hoch diese nach Außerkrafttreten der Verordnung waren, dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage zu lesen. Am 17. Dezember 2020 fand demnach jedoch ein Gespräch zwischen der Fachebene des BMG und unter anderem dem Geschäftsführer des Verbands der Diagnostica-Industrie (VDGH) statt. „In diesem Gespräch bestätigte sich der Eindruck, dass die AntigenPreisV eine Wirkung entfaltet, die vom Verordnungsgeber nicht beabsichtigt war“, räumt das Ministerium ein. „Die anschließende rechtliche Bewertung führte zu der Entscheidung, die Verordnung aufzuheben.“

Was die Begrifflichkeiten in der Verordnung betrifft, hat die FDP ihre Zweifel, ob diese wirklich treffend gewesen sind. Sie möchte wissen, wie die Bundesregierung rückblickend die Benutzung von „Abgabepreis des Herstellers“ anstelle des aus ihrer Sicht klar definierten Begriffs „Herstellerabgabepreis“ bewertet. „Der Begriff ‚Herstellerabgabepreis‘ stammt aus dem Arzneimittelrecht und ist der Preis, zu dem das Arzneimittel vom pharmazeutischen Hersteller an den Pharmagroßhandel abgegeben wird“, erläutert das Ministerium dazu. Der Begriff des Herstellerabgabepreises sei dem Medizinprodukterecht unbekannt. „In Anlehnung an die Arzneimittelpreisverordnung, die selbst auch vom ‚Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers‘ spricht, wurde der Begriff ‚Abgabepreis des Herstellers‘ gewählt. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen es aufgrund der Benutzung dieser Begrifflichkeit zu Problemen bei der Beschaffung von Antigen-Tests geführt hat.“

Ullmann stellt die Antwort auf seine Kleine Anfrage nicht zufrieden. „Diese Verordnung bleibt für mich weiter ein Mysterium“, teilt er gegenüber DAZ.online mit. „Auch das Gesundheitsministerium konnte meine Fragen nicht widerspruchsfrei beantworten. Die Einführung scheint nur auf Hören-Sagen geschehen zu sein. Daten liegen dem Ministerium schließlich nicht vor.“ Handwerkliche Fehler gebe das BMG zwar zu, leugne diese aber direkt wieder. „Die Fakten sprechen für sich, die Verordnung wurde sofort nach meiner Einzelfrage im Dezember außer Kraft gesetzt. Nicht die guten Marktentwicklungen, sondern die schlechte handwerkliche Arbeit der Bundesregierung haben die Verordnung außer Kraft gesetzt. Die Verordnung hat keine Probleme gelöst, sondern nur Schaden verursacht.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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