Viertes Bevölkerungsschutzgesetz

GroKo bessert Bundes-Notbremse nach

Berlin - 19.04.2021, 17:25 Uhr

Am 21. April soll die „Bundes-Notbremse“ abschließend im Bundestag beraten werden. (Foto: IMAGO / serienlicht)

Am 21. April soll die „Bundes-Notbremse“ abschließend im Bundestag beraten werden. (Foto: IMAGO / serienlicht)


Schulen und Verordnungen

Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen im Präsenzunterricht zweimal pro Woche getestet werden. Darüber hinaus gilt hier eine eigene Notbremse: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 (ursprünglich sollte hier eine Inzidenz-Schwelle von 200 gelten), so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht in Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Diese Bremse gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert wieder unterschreitet.

Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie vorbei am Bundestag erlassen kann. Die alte Fassung des Gesetzentwurfs sah vor, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“.

Dafür wird die Bundesregierung jetzt in einer gesonderten Vorschrift ermächtigt, besondere Regelungen für Geimpfte, Getestete und vergleichbare Personen zu bestimmen – per Rechtsverordnung mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, wie es im Änderungsantrag heißt.

Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Bisher hieß es, die Bundes-Notbremse solle nur gelten, solange in Deutschland eine epidemische Lage von nationaler Tragweite als festgestellt gilt. Der Bundestag muss dies alle drei Monate bekräftigen.

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich geht davon aus, dass Klagen gegen die Bundes-Notbremse durch die entschärften Pläne zu Ausgangsbeschränkungen kaum Chancen haben. „Wir sind der festen Überzeugung, dass das ein tragbarer Bereich ist, der auch der Überprüfung aufseiten der Gerichte standhalten kann“, sagte Mützenich am Montag nach einer Sitzung der SPD-Fraktion.



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