Rechtsverordnung und Allgemeinverfügung veröffentlicht

BMG ebnet Weg für COVID-19-Therapie mit monoklonalen Antikörpern

Berlin - 23.04.2021, 17:00 Uhr

In Kliniken sollen COVID-Patienten auch mit (nicht zugelassenen) monoklonalen Antikörpern behandelt werden können. Näheres zur Anwendung und Vergütung hat das BMG nun geregelt. (b / Foto: edwardolive / AdobeStock)

In Kliniken sollen COVID-Patienten auch mit (nicht zugelassenen) monoklonalen Antikörpern behandelt werden können. Näheres zur Anwendung und Vergütung hat das BMG nun geregelt. (b / Foto: edwardolive / AdobeStock)


Im Januar hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verkündet, dass der Bund 200.000 Dosen monoklonale Antikörper zur Behandlung von COVID-19 beschafft hat. Seit gestern gibt es auch eine wirksame Rechtsverordnung, die die Verschreibung und Vergütung dieser nicht zugelassenen Arzneimittel ermöglicht. Sie sieht eine höhere Vergütung für die Abgabe der Mittel durch Krankenhausapotheken vor als zunächst angedacht. Gestrichen hat das Ministerium hingegen die Vergütung für einen umstrittenen Urintest.

„Vom Bund beschaffte, nicht zugelassene Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten zur Anwendung bei Patientinnen und Patienten, die sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben, kostenfrei bereitgestellt, wenn die Anwendung medizinisch indiziert ist.“ Das sieht die gestern im Bundesanzeiger veröffentlichte und rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getretene Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung) vor.

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Nachdem am Referentenentwurf der Verordnung teilweise massive Kritik laut geworden war – insbesondere vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin und seitens der Krankenkassen – hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nochmals Hand angelegt. Bemerkenswert ist vor allem, dass die zunächst vorgesehene Durchführung und Vergütung des sogenannten DiaPat-CoV-50-Urintests verschwunden ist. Der Test, der zur Prognose des Krankheitsverlaufs dient, sollte mir einer Pauschale von 900 Euro vergütet werden. Doch die Datenlage für seinen Nutzen ist offenbar bescheiden. 

Warum Spahn den Test dennoch in der Verordnung unterbringen wollte, vermutete kürzlich der „Tagesspiegel Background“: Spahn war demnach bis November 2012 Mitglied des Aufsichtsrats der Mosaiques Diagnostics and Technics AG, die besagten Test herstellt. Als der heutige Minister das Aufsichtsratsmandat seinerzeit niederlegte, erklärte er laut „Tagesspiegel“, es sei ihm „bewusst geworden, wie sensibel Beteiligungen und Mandate bei Unternehmen, die im Gesundheitswesen tätig sind, öffentlich wahrgenommen werden“. Er wolle „schon den Anschein möglicher Interessenkonflikte vermeiden“. Welche Gründe nun auch immer dahinter stecken: Fakt ist, dass der Urintest nicht  mehr in der Verordnung zu finden ist.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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