PoC-Antigen-Schnelltests

Jeder zweite Bürgertest in NRW wird in Apotheken durchgeführt

Berlin - 26.04.2021, 16:45 Uhr

Apotheken etablieren sich als wichtige Stütze der Teststrategie. (Foto: IMAGO / Ralph Peters)

Apotheken etablieren sich als wichtige Stütze der Teststrategie. (Foto: IMAGO / Ralph Peters)


In Nordrhein-Westfalen wird rund die Hälfte der Corona-„Bürgertests“ in Apotheken durchgeführt. Darauf weist der Apothekerverband Nordrhein hin. Etwa ein Viertel der Apotheken des Landes bietet die für die Bürger:innen kostenlosen Schnelltests mittlerweile an. Auch in Sachsen-Anhalt ist bereits rund jede vierte Apotheke bei den Testungen dabei.

Seit dem 8. März können alle Bürgerinnen und Bürger kostenlose Corona-Schnelltests – sogenannte Bürgertests – in Anspruch nehmen. Durchgeführt werden die Tests von diversen Anbietern: Arztpraxen, vom öffentlichen Gesundheitsdienst betriebene oder beauftragte Testzentren oder sonstige beauftragte Dritte, zum Beispiel Apotheken.

Viele Apotheken hielten sich mit einem derartigen Angebot zunächst zurück – der Aufwand ist beträchtlich, die Bezahlung mäßig. Doch mittlerweile wächst die Bereitschaft zum Mitmachen. Testendes Personal ist seit einiger Zeit auch in der Impfpriorisierung vorgerückt. 

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Wie der Apothekerverband Nordrhein (AVNR) am heutigen Montag mitteilt, tragen die öffentlichen Apotheken in NRW mit circa 50 Prozent den größten Teil zu den Bürgertests im Bundesland bei. In den ersten sieben Wochen hätten sie etwa 3,3 Millionen der für die Bürger:innen kostenlosen Corona-Schnelltests durchgeführt. Das Gesundheitsministerium des Landes habe in diesem Zeitraum offiziell insgesamt 6,7 Millionen Bürgertests erfasst.

Zwar ist bei Weitem nicht jede Apotheke dabei – aber rund ein Viertel ist es mittlerweile. Dem AVNR-Vorsitzenden Thomas Preis zufolge beteiligen sich nach aktuellem Stand von den rund 4.000 Apotheken in NRW bereits 1.000. Und: Von Woche zu Woche werden es mehr. Das NRW-Gesundheitsministerium beziffert die Zahl der Teststellen im Land auf insgesamt „mehr als 6.000“.

Für Preis ist offensichtlich, dass die öffentlichen Apotheken auch bei der Teststrategie in Land und Bund eine nicht zu ersetzende Säule der flächendeckenden Infrastruktur sind. „Gerade bei der Umsetzung der kostenlosen Schnelltests zeigt sich in besonderer Weise, wie bürgernah das flächendeckende Apothekennetz ist“, sagt der Verbandschef. „Es ist gut, dass jetzt die Bevölkerung auch bei der qualifizierten Durchführung von Schnelltests vom wohnortnahen Versorgungsnetz der Apotheken profitiert.“ Schließlich seien Schnelltestangebote der Apotheken mit deren fachlicher Expertise nicht nur in Citylagen, sondern eben auch in vielen Stadtteilen der großen Städte an Rhein und Ruhr und in den ländlichen Regionen für die Menschen gut erreichbar.

„Freitesten“ gibt es nicht

Preis warnt allerdings davor, dass die Menschen die Tests als ein „Freitesten“ auffassen und betont: „Es gibt kein Freitesten, um dann Pandemieregeln, wie das Vermeiden von persönlichen Kontakten, außer Acht zu lassen.“ Weiter erklärt er, dass es epidemiologisch am sinnvollsten sei, sich zweimal in der Woche testen zu lassen. „So können zahlreiche unentdeckte und symptomlose Infektionen entdeckt werden. Wir können so ein ungehindertes Weiterverbreiten des Virus erheblich vermindern.“

Kritische Vergütung

Für den AVNR zeigt sich einmal mehr, dass die Apotheken vor Ort einen ganz entscheidenden Beitrag zur Pandemiebewältigung leisten – auch im Hinblick auf mögliche Lockerungen in Zukunft. Und das in verschiedenen Bereichen: So sind Apotheker:innen in NRW überdies in besonderer Weise in die Arbeit der Impfzentren einbezogen und Apotheken bundesweit mittlerweile auch in die Versorgung der Vertragsarztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen.

Angesichts dieses Engagements kritisiert der AVNR die Honorierung für die Testdurchführung. Apotheker erhalten pro Testung 12 Euro – und müssen davon auch noch eine anteilige Abrechnungsgebühr in Höhe von 3,5 Prozent an die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen. Die heilberuflichen Kollegen in Frankreich erhielten für dieselbe Leistung mehr als 30 Euro und auch den Ärzt:innen hierzulande werde mit 15 Euro ein höheres Honorar gezahlt. „Gleiche Leistung muss auch gleich bezahlt werden“, fordert Preis. Er plädiert zudem dafür, die Abrechnungsgebühr „auf das sonst für Apotheken übliche Maß“ abzusenken oder den Apotheken die Möglichkeit einzuräumen, bei den wesentlich günstiger arbeitenden Apothekenrechenzentren abzurechnen.  

Kammer Sachsen-Anhalt: Apotheken testen nicht nur, sie kümmern sich auch

Auch die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt hat am heutigen Montag Zahlen zu den Bürgertests veröffentlicht: Fast 150 von 577 öffentlichen Apotheken im Bundesland haben demnach mittlerweile Testkapazitäten geschaffen – entweder in den Räumlichkeiten der Apotheke oder in separat angemieteten Räumen. Damit werden auch in Sachsen-Anhalt durchschnittlich in jeder vierten Apotheke und in allen Landkreisen PoC-Antigen-Schnelltests angeboten.

„Damit kommen wir als Berufsstand der Bitte unseres Gesundheitsministeriums nach, als Teil der Teststrategie des Landes mitzuhelfen, symptomfreie Virusträger zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen“, erklärt Kammerpräsident Jens-Andreas Münch. Die Tests in der Apotheke böten zudem den Vorteil, dass auch darüber hinaus eine offene, vertrauensvolle Kommunikation stattfinde. „Wir stellen fest, dass neben den Nachfragen zum Test auch wichtige Medikamentenprobleme oder auch Fragen zur Corona-Impfung aufkommen. Daher sind die Apotheker vor Ort nicht nur als Testende im Einsatz, sondern gleichzeitig auch Kümmerer bei anderen Gesundheitsfragen. Dieses enge Zusammenrücken von Patient und Apotheke ist eine positive Erfahrung in dieser Pandemiezeit, zumal wir seit vielen Monaten ja sehr auf Abstand achten müssen. Nun rücken wir im übertragenen Sinn noch enger zusammen und managen vertrauensvoll offene Gesundheitsprobleme“, so Münch.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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