Fehlbildungen

Entwarnung für Makrolide

29.04.2021, 09:15 Uhr

Ein Grund für eine Änderung der Handlungsempfehlungen zur Antibiose bei schwangeren Patientinnen liegt aktuell nicht vor. (Foto: AntonioDiaz / AdobeStock)

Ein Grund für eine Änderung der Handlungsempfehlungen zur Antibiose bei schwangeren Patientinnen liegt aktuell nicht vor. (Foto: AntonioDiaz / AdobeStock)


Makrolide gehören zu den am häufigsten verordneten Antibiotika während der Schwangerschaft. 2020 veröffentlichte Daten ließen ein erhöhtes Risiko für schwere Geburtsfehler im Vergleich zur Penicillintherapie vermuten. Um evidenzbasierte Therapieempfehlungen geben zu können, wurde nun eine weitere groß angelegte Kohortenstudie durchgeführt.

Makrolide – wie Azithromycin, Clarithromycin und Erythromycin – sind häufig bei bakteriellen Infektionen der oberen und unteren Atemwege indiziert. Aufgrund ihres ähnlichen Wirkspektrums zu Penicillinen können sie bei Patienten mit Penicillinallergie eingesetzt werden. Auch in der Schwangerschaft stellen sie eine Alternative zum Antibiotikum der Wahl, Phenoxymethylpenicillin (PMP), dar. 

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Eine 2020 veröffentlichte britische Kohortenstudie gab Anlass zur Befürchtung, dass der Einsatz von Makroliden in der Schwangerschaft weniger sicher sein könnte als bislang gedacht. Die Ergebnisse zeigten ein erhöhtes Risiko (relatives Risiko: 1,55) für schwere angeborene Fehlbildungen nach einer Makrolid-Therapie im Vergleich zu Penicillinen. Vor allem kardiovaskuläre (im ersten Trimester) und genitale Defekte (in allen Trimestern) traten verstärkt auf.

Unabhängige Studienpopulation

Bevor grundsätzlich neue klinische Empfehlungen zu Makrolid-Verordnungen in der Schwangerschaft gemacht werden, sollten diese Ergebnisse in einer unabhängigen Population bestätigt werden. Aus diesem Grund wurde eine weitere groß angelegte retrospektive Kohortenstudie in Dänemark durchgeführt, in der ein möglicher Zusammenhang einer Makrolid-Therapie in der frühen Schwangerschaft mit dem Risiko für schwere angeborene Fehlbildungen untersucht werden sollte. In die Auswertung flossen alle aufgezeichneten Schwangerschaften in Dänemark zwischen Januar 1997 und Dezember 2016 mit ein. Anhand der persönlichen Identifikationsnummer, die jeder dänische Bürger besitzt, konnten Daten von unterschiedlichen landesweiten Datenbanken vereint werden. Über das nationale Register für Arzneimittelstatistiken wurden die Daten von allen belieferten Verordnungen über Penicillin und Makrolide aus sämtlichen Apotheken Dänemarks erhalten.



Leonie Naßwetter, Apothekerin
redaktion@daz.online


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