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COVID-19-Impfungen
EU-Parlament für „grünes Zertifikat“ als Impfnachweis
Mitgliedstaaten der EU sind sich noch nicht einig
Laut EU soll „jeder reisende Inhaber” des digitalen Zertifikats zwar künftig „dieselben Rechte wie Bürger:innen des besuchten Mitgliedstaats haben, die geimpft oder getestet wurden oder genesen sind”. Beschlossen ist das aber eben noch nicht: Ob für Reisende mit „grünem Zertifikat” einheitlich Reisebeschränkungen überall aufgehoben werden sollen, darüber sind sich das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten offenbar noch nicht einig, wie aus einem Bericht der „Rheinischen Post“ hervorgeht.
„Green Pass“ in Israel bereits etabliert
Inwieweit das Zertifikat außerhalb von Reisebestimmungen zum Einsatz kommen wird, können die Mitgliedstaaten selbst entscheiden. Einige EU-Staaten wie Österreich, Bulgarien und Griechenland hatten bereits angekündigt, es nach israelischem Vorbild einsetzen zu wollen. In Israel gibt es schon seit Beginn des Jahres einen digitalen „Green Pass”, mit dem der Impfstatus, ein negatives Testergebnis oder eine durchgemachte Infektion nachgewiesen werden können. Der Zugang zu Sportclubs oder bestimmten kulturellen Veranstaltungen ist dort nur mit diesem Nachweis möglich. Die Regelung wird weiterhin aufrechterhalten, obwohl in Israel schon mehr als die Hälfte der Bevölkerung geimpft ist und dort kaum noch jemand an COVID-19 stirbt.
In Deutschland ist geplant, dass beim Zugang zu Geschäften bald für Geimpfte und Genesene die Testpflicht entfällt, wohl noch ehe das EU-Zertifikat eingeführt wird. Dem israelischen Modell käme das ziemlich nahe. Privilegien nur für Geimpfte sind bisher aber nicht vorgesehen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) soll zwar dafür gewesen sein, Geimpfte besser zu stellen als Getestete, konnte sich aber damit offenbar aber nicht durchsetzen.
Grünes Zertifikat nur Übergangslösung
Die EU sieht das „grüne Zertifikat” offiziell nur als Übergangslösung vor. In einer Erläuterung zur Beschlussvorlage heißt es, die Zertifikate seien an die COVID-19-Pandemie geknüpft. Das System des digitalen grünen Zertifikats werde „ausgesetzt, sobald die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Ende der durch das COVID-19-Virus verursachten Gesundheitsnotlage erklärt hat”. Umgekehrt könne das System aber „wieder aktiviert werden, wenn die WHO eine neue Gesundheitsnotlage im Zusammenhang mit COVID-19, einer Variante davon oder einer ähnlichen Infektionskrankheit ausruft”.
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