COVID-19-Vakzinen

Das gilt heute für die Impfstoffbestellung

Berlin - 04.05.2021, 07:00 Uhr

Heute bestellen Ärzt:innen erstmals COVID-19-Impfstoff für Zweitimpfungen. Die Apotheken müssen dabei einiges beachten. (c / Foto: IMAGO / Eibner)

Heute bestellen Ärzt:innen erstmals COVID-19-Impfstoff für Zweitimpfungen. Die Apotheken müssen dabei einiges beachten. (c / Foto: IMAGO / Eibner)


Diese Regeln gelten weiterhin

Weiterhin gilt:

  • Apotheken dürfen nur Vertragsärzt:innen beliefern, die regulär bei ihnen Sprechstundenbedarf beziehen. Privat- und Betriebsärzt:innen sind derzeit noch nicht in die Impfkampagne einbezogen.
  • Ärzt:innen ordern bis Dienstag, 12 Uhr, die benötigten Impfstoffe auf Muster-16-Formularen in den Apotheken. Diese übermitteln die Bestellungen noch am selben Tag bis 15 Uhr an ihren Hauptlieferanten.
  • Eine Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ohne Vorlage eines entsprechenden Rezepts ist nicht zulässig.
  • Apotheken dürfen nicht mehr bestellen als verordnet.
  • Ärzt:innen bestellen Dosis-bezogen, Apotheken hingegen Vial-bezogen. Ein Vial Comirnaty entspricht sechs Dosen, ein Vial Vaxzevria zehn Dosen.
  • Die Bestellung der Ärzt:innen erfolgt Impfstoff-spezifisch. Der Verzicht auf einen Impfstoff erhöht die Liefermenge des anderen Präparats nicht.
  • Pro Vertragsarzt oder -ärztin erstellt die Apotheke einen Bestellauftrag für die Corona-Impfstoffe ohne weitere Positionen plus einen Auftrag, in dem sie den Großhandel über den Anteil der Dosen informiert, die für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Die Aufträge sind auf Positionsebene mit „Zur Nachlieferung“ zu kennzeichnen.
  • Eine gesonderte Bestellung des Impfzubehörs ist nicht erforderlich. Dieses wird vom Großhändler zugepackt.
  • Aus technischen Gründen dürfte auf vielen Rezepten das Kostenträger-IK 100038825 aufgedruckt sein. Für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) codiert jedoch das IK 103609999. Bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschafssystem der Apotheke ist darauf zu achten, das korrekte Kennzeichen 103609999 einzugeben. Eine Änderung auf dem Rezept ist nicht erforderlich.

Detailliertere Information finden Sie auch im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. Dort stehen auch Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer zum Download bereit, etwa zum Handling der Impfstoffe und zur Dokumentation der Temperaturkontrolle.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Aufträge an GH

von Leander Knorre am 04.05.2021 um 9:55 Uhr

Zumindest für Thüringen ist der Artikel in Bezug auf die Übermittlung der Aufträge an den Großhandel nicht korrekt. Der Thüringer Apothekerverband hat informiert, dass die Mengen für Comirnaty für Erst- UND Zweitimpfungen pro Praxis in EINEM Auftrag übermittelt werden sollen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Aufträge an GH

von Christina Müller am 04.05.2021 um 10:26 Uhr

Hallo Herr Knorre,

das ist in der Tat ein schwieriges Thema. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen "Auftrag" und "Bestellung". Der erste Auftrag löst eine Bestellung aus, darin sind Impfstoffdosen für Erst- und Zweitimpfungen zusammenzufassen. Auftrag zwei löst dagegen keine Bestellung aus, sondern dient dem GH als Information, wie viele der in Auftrag eins georderten Dosen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Aus dem Text:

"Apotheken übermitteln ihrem Großhändler je Arzt oder Ärztin zwei Aufträge: Zunächst die Gesamtmenge Comirnaty (Zahl der Durchstechflaschen für Erst- und Zweitimpfungen) mit der BUND-PZN 17377588 plus die Zahl der Vials des AstraZeneca-Impfstoffs (BUND-PZN 17377625). In einem zweiten Auftrag informiert sie den Großhandel darüber, wie viele Comirnaty-Vials für Zweitimpfungen vorgesehen sind (BUND-PZN 17436138). Achtung: Die PZN 17436138 (Auftrag zwei) ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen. Auftrag zwei löst also keine eigenständige Bestellung aus, sondern hat rein informativen Charakter."

Viele Grüße aus der Redaktion

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