Ab Sonntag

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene kommen

Berlin - 07.05.2021, 16:00 Uhr

(Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)

(Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)


Keine Änderungen bei Schutzmasken und Abstandhalten

Was sich allerdings nicht ändert: Auch Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Vorgaben zum Tragen von Schutzmasken und zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten einhalten.

Zur Begründung führt die Bundesregierung in der Verordnung aus, dass es sich nicht um Sonderrechte oder Privilegien handele, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Denn sobald aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt sei, dass geimpfte und genesene Personen für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich gemindert sei, bedürfe es für diese Personengruppen Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen.

Laut Robert Koch-Institut ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch vollständig geimpfte Personen spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Für genesene Personen gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion.

Die Verordnung des Bundes sieht überdies eine Öffnungsklausel für die Länder vor. Sie erlaubt diesen, weitere Ausnahmen für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben. Die Sperrwirkung des Bundesrechts wird insoweit aufgehoben.

Weitere Änderungen möglich

Sofern sich das aktuelle Infektionsgeschehen allerdings verändert, zum Beispiel weil neue besorgniserregende Virusvarianten auftreten, zu denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder überstandene Erkrankung gibt, kann es aber wieder zur Rolle rückwärts kommen. Dann könne Bedarf für weitere Änderungen der bundesweiten Verordnung entstehen, betont die Bundesregierung.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Fragen an die Redaktion

von Sandra Köhler am 08.05.2021 um 8:15 Uhr

Auf welcher Grundlage basieren eigentlich die 6 Monate nach Genesung. Laut einer Ärztin liegen die Antikörpertiter bei Genesenen und Geimpften im gleichen Bereich. Natürlicherweise sinken diese auch bei Geimpften wieder ab. Brauchen also im Januar Geimpfte spätestens im August wieder eine Impfung?Wie sieht es eigentlich mit der Gedächtniszellbildung aus. Meines Erachtens wurde darüber bisher eher wenig publiziert, aber es gab durchaus Studienergebnisse, aus denen man schließen konnte, dass die Immunität länger bestehen bleibt, als die 6-8 Monate, in der man Antikörper nachweisen kann. In einer anderen Veröffentlichung stand, dass Geimpfte das Virus „nur“ zu 30%weniger übertragen. Aus welchen wissenschaftlichen Daten werden die jetzigen Vorgaben eigentlich abgeleitet?Ein Artikel , der all dies beleuchtet, nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft wäre toll.

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