Ab Sonntag

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene kommen

Berlin - 07.05.2021, 16:00 Uhr

(Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)

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Einen Tag nach dem Bundestag hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat in einem Eilverfahren der  COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zugestimmt – sie wird vollständig Geimpften und Genesenen bundesweit Erleichterungen im Alltag bringen.

Einige Bundesländer haben in den vergangenen Wochen bereits eigene Verordnungen auf den Weg gebracht, um für gegen COVID-19 Geimpfte sowie Genesene Erleichterungen zu verschaffen – etwa bei Testpflichten. Doch mit dem Vierten Bevölkerungsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) hatte der Gesetzgeber am 22. April auch die Grundlage für eine bundesweite Verordnung beschlossen (§ 28c Infektionsschutzgesetz).

Zunächst sah es aber nicht so aus, als hätte es die Bundesregierung besonders eilig mit der Umsetzung. Der öffentliche Druck war jedoch groß – und so ging es diese Woche plötzlich ganz schnell: Zunächst gab das Bundeskabinett grünes Licht für die Verordnung aus dem Hause der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Da die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrats bedurfte, folgte am gestrigen Donnerstag ein Durchlauf im Parlament. Bereits heute waren die Länder gefragt. Nun kann die Verkündung im Bundesanzeiger erfolgen. Am heutigen Freitag geschah das noch nicht, doch Lambrecht kündigte ein Inkrafttreten zum Sonntag an.

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Die Verordnung sieht vor, dass vollständig gegen COVID-19 geimpfte und von einer Infektion genesene Personen künftig ohne vorherige Tests einkaufen, zum Friseur, zur Fußpflege sowie in Zoos und botanische Gärten gehen können. Sie gelten also rechtlich wie Personen, die einen aktuellen negativen Test nachweisen können.

Wer gilt als geimpft?

Eine geimpfte Person ist laut Verordnung „eine asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist“.

Ein Impfnachweis wiederum ist ein verkörperter oder digitaler Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung – und zwar in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache. Voraussetzung dafür ist, dass die Impfung mit einem oder mehreren unter www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, die nötige Zahl der Impfdosen verabreicht wurde und seit der letzten Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind – bei einer genesenen Person reicht eine Impfdosis.

Wer gilt als genesen?

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen asymptomatischen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben. Dies müssen sie mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Menschen, deren Erkrankung länger als sechs Monate zurückliegt, gelten im Sinn der Verordnung nicht als genesen.

Zudem zählen Geimpfte und Genesene bei Kontaktbeschränkungen für private Zusammenkünfte oder Sportausübung nicht mit. Weiterhin gelten für sie nicht die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen und es entfällt für sie auch die Quarantänepflicht, wenn sie aus Corona-Risikogebieten zurückkehren oder im Kontakt mit Corona-Infizierten waren.

Keine Änderungen bei Schutzmasken und Abstandhalten

Was sich allerdings nicht ändert: Auch Geimpfte und Genesene müssen weiterhin die Vorgaben zum Tragen von Schutzmasken und zum Abstandhalten im Rahmen von Hygieneschutzkonzepten einhalten.

Zur Begründung führt die Bundesregierung in der Verordnung aus, dass es sich nicht um Sonderrechte oder Privilegien handele, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe. Denn sobald aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse hinreichend belegt sei, dass geimpfte und genesene Personen für andere nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheblich gemindert sei, bedürfe es für diese Personengruppen Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen.

Laut Robert Koch-Institut ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Übertragung des Coronavirus durch vollständig geimpfte Personen spätestens zwei Wochen nach der zweiten Impfung deutlich geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen. Für genesene Personen gelte Vergleichbares für einen Zeitraum von sechs Monaten nach einer überstandenen Infektion.

Die Verordnung des Bundes sieht überdies eine Öffnungsklausel für die Länder vor. Sie erlaubt diesen, weitere Ausnahmen für vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen vorzusehen, wo sie selbst noch Regelungskompetenzen für Gebote und Verbote haben. Die Sperrwirkung des Bundesrechts wird insoweit aufgehoben.

Weitere Änderungen möglich

Sofern sich das aktuelle Infektionsgeschehen allerdings verändert, zum Beispiel weil neue besorgniserregende Virusvarianten auftreten, zu denen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirksamkeit einer Immunisierung durch Impfungen oder überstandene Erkrankung gibt, kann es aber wieder zur Rolle rückwärts kommen. Dann könne Bedarf für weitere Änderungen der bundesweiten Verordnung entstehen, betont die Bundesregierung.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Fragen an die Redaktion

von Sandra Köhler am 08.05.2021 um 8:15 Uhr

Auf welcher Grundlage basieren eigentlich die 6 Monate nach Genesung. Laut einer Ärztin liegen die Antikörpertiter bei Genesenen und Geimpften im gleichen Bereich. Natürlicherweise sinken diese auch bei Geimpften wieder ab. Brauchen also im Januar Geimpfte spätestens im August wieder eine Impfung?Wie sieht es eigentlich mit der Gedächtniszellbildung aus. Meines Erachtens wurde darüber bisher eher wenig publiziert, aber es gab durchaus Studienergebnisse, aus denen man schließen konnte, dass die Immunität länger bestehen bleibt, als die 6-8 Monate, in der man Antikörper nachweisen kann. In einer anderen Veröffentlichung stand, dass Geimpfte das Virus „nur“ zu 30%weniger übertragen. Aus welchen wissenschaftlichen Daten werden die jetzigen Vorgaben eigentlich abgeleitet?Ein Artikel , der all dies beleuchtet, nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft wäre toll.

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