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12. Mai 2021
Ja, wo bleiben sie denn, die Wiederholungsrezepte? Die gesetzliche Grundlage dafür, dass Ärzte Rezepte zur wiederholten Belieferung ausstellen dürfen, gibt es bereits seit März vergangenen Jahres, allein die Details der Ausgestaltung sorgten für Dissens und Meinungsverschiedenheiten zwischen den beteiligten Partnern der Selbstverwaltung, nämlich dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der ABDA. Man entschloss sich, lieber gleich aufs E-Rezept zu warten und Wiederholungsrezepte damit zu verknüpfen. Mein liebes Tagebuch, nun steht das E-Rezept vor der Tür – da sollten dann wohl auch die Kassen-, die Ärzte- und die Apothekerorganisation in die Puschen kommen. Vorarbeit hat bereits der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) geleistet und die Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Also, z. B. sollen Wiederholungsrezepte bis zu 365 Tage lang gültig bleiben. Und Ärztinnen und Ärzte müssen auf den (Teil-)Verordnungen Angaben zum jeweiligen Beginn der Einlösefrist machen – damit die Patientinnen und Patienten nicht die gesamte Arzneimittelmenge auf einmal in der Apotheke abholen. Jetzt fehlt noch die technische Umsetzung fürs elektronische Wiederholungsrezept und dann sollte es wohl irgendwann Anfang des nächsten Jahres losgehen, auch hier vermutlich in Papierform.
Gut, dass uns der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) daran erinnert: Die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen sollten doch demnächst kommen. Und der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband verhandeln doch dem Vernehmen nach bereits seit einigen Wochen, was wie honoriert werden soll und kann. Aber noch ist nichts nach außen gedrungen, noch weiß man nichts. Da kommt der Hinweis des BPhD gerade recht, dass man beim Thema der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen unbedingt auch an die PTA denken sollte. Das Berufsbild der PTA könne von der Einführung pharmazeutischer Dienstleistungen profitieren und an Attraktivität gewinnen. Mein liebes Tagebuch, Recht hat er, der BPhD, zumal solche Dienstleistungen „apotheken- und nicht apothekerpflichtig” sind. Nicht jede der angebotenen Dienstleistungen wird wohl exklusiv von approbierten Apothekers ausgeführt werden (können), die PTA sollten da in die Überlegungen und Planungen mit einbezogen werden. Wie wahr, mein liebes Tagebuch, jetzt sollten wir nur mal wissen, um welche Dienstleistungen es sich da im einzelnen handelt.
3 Kommentare
Was geht nicht
von Reinhard Rodiger am 16.05.2021 um 23:49 Uhr
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Geht nicht gibts nicht!
von Ulrich Ströh am 16.05.2021 um 8:52 Uhr
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von Anita Peter am 16.05.2021 um 8:29 Uhr
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