Auf Berechtigungsschein

Apotheken sollen Selbsttests für bayerische Kitakinder ausgeben

Stuttgart - 02.06.2021, 16:45 Uhr

Verordnungsausschluss: Kita-Kinder in Bayern haben Anspruch auf zwei Selbsttests pro Woche, die sollen ihre Eltern in der Apotheke erhalten. (Foto: GordonGrand /AdobeStock)

Verordnungsausschluss: Kita-Kinder in Bayern haben Anspruch auf zwei Selbsttests pro Woche, die sollen ihre Eltern in der Apotheke erhalten. (Foto: GordonGrand /AdobeStock)


Kinder in Bayern, die noch nicht eingeschult sind und eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen, haben künftig Anspruch auf Antigen-Tests zur Eigenanwendung. So sieht es die bayerische Teststrategie vor, die kürzlich auf diese Altersgruppe ausgeweitet wurde. Nun ist auch klar, wo sie beziehungsweise ihre Eltern diese Tests beziehen sollen: aus der Apotheke auf Berechtigungsschein, vergleichbar mit den Schutzmasken.

In Bayern soll die Kinderbetreuung nach den Pfingstferien wieder in den (eingeschränkten) Regelbetrieb gehen – eine 7-Tage-Inzidenz unter 165 vorausgesetzt. Weiter beabsichtigt das Land, den Eltern schnellstmöglich kostenfrei zwei Selbsttests pro Woche zur Verfügung zu stellen. Die Bayerische Teststrategie wurde nämlich diesbezüglich erweitert. Die Ausgabe dieser Tests soll über die Apotheken laufen. Der Bayerische Apothekerverband (BAV) hat mit der Landesregierung eine entsprechende Vereinbarung geschlossen, über die er seine Mitglieder am heutigen Mittwoch informiert.

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Herausforderung für die Apotheken

Das Ganze soll in etwa ablaufen wie die FFP2-Maskenausgabe: Apotheken geben Selbsttests gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines ab, informiert der BAV. Die Eltern erhalten diese dem Schreiben zufolge von den Einrichtungen selbst oder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. Im Abstand von fünf Wochen werden den Eltern insgesamt zwei „Berechtigungsscheine zur Vorlage in der Apotheke zur Abholung von zehn Selbsttest-Kits“ ausgehändigt, schreibt der BAV weiter, denn jedes Kind habe Anspruch auf zwei Tests pro Woche. Die Abgabe solle in 10er-Packungen erfolgen.

 Drei Varianten der Berechtigungsscheine

Insgesamt soll es drei Varianten der Berechtigungsscheine geben – für Kindertageseinreichtungen, für Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie für Heilpädagogische Tagesstätten beziehungsweise schulvorbereitende Einrichtungen. Der Verband hat den Apothekern jeweils Musterbeispiele zur Verfügung gestellt.

Welche Tests darf man abgeben und wie viel Geld gibt es?

Wer hier jetzt eine Gelegenheit wittert, seine Ladenhüter loszuwerden, hat sich vermutlich zu früh gefreut. Nicht jeder Test kann abgegeben werden. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • zur Testung von Kindern ab null Jahren bestimmt
  • CE-Kennzeichnung gem. § 6 Absatz 1 MPG (erkennbar am CE-Kennzeichen gefolgt von der vierstelligen Nummer der benannten Stelle)
  • Falls keine CE-Kennzeichnung vorliegt: eine gültige Sonderzulassung des BfArM gemäß § 11 Absatz 1 MPG

Der BAV nennt auch ein Beispiel, das diese Kriterien erfüllt: Panbio COVID-19-Antigen Self-Test von Abbot.

5+1 Euro pro Test

Die Vergütung beläuft sich je Test auf 5 Euro für Sachkosten plus 1 Euro für die Beratung, den Aufwand der Beschaffung und die Abrechnung. Alles in allem gibt es also pro Berechtigungsschein beziehungsweise je abgegebener 10er Packung 60 Euro brutto. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.

Die Apotheke muss den Schein an den vorgesehenen Stellen abstempeln und abzeichnen. Ein Teil ist mit „zum Verbleib in der Apotheke“ gekennzeichnet. Dieser muss einbehalten und bis zum 31. Dezember 2022 unverändert gespeichert oder aufbewahrt werden. Details zur Abrechnung will der Verband dann später mitteilen.

Die Einrichtungen sollen erst kommende Woche über den genauen Ablauf informiert werden. Dass kostenfreie Selbsttests zur Verfügung gestellt werden sollen, ist aber bereits bekannt. Die Testung der Kinder soll auch weiterhin, wie schon bislang bei den Beschäftigten, freiwillig sein. Für Schulkinder hingegen gibt es in Bayern eine Testpflicht.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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