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Auf Berechtigungsschein
Apotheken sollen Selbsttests für bayerische Kitakinder ausgeben
Welche Tests darf man abgeben und wie viel Geld gibt es?
Wer hier jetzt eine Gelegenheit wittert, seine Ladenhüter loszuwerden, hat sich vermutlich zu früh gefreut. Nicht jeder Test kann abgegeben werden. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- zur Testung von Kindern ab null Jahren bestimmt
- CE-Kennzeichnung gem. § 6 Absatz 1 MPG (erkennbar am CE-Kennzeichen gefolgt von der vierstelligen Nummer der benannten Stelle)
- Falls keine CE-Kennzeichnung vorliegt: eine gültige Sonderzulassung des BfArM gemäß § 11 Absatz 1 MPG
Der BAV nennt auch ein Beispiel, das diese Kriterien erfüllt: Panbio COVID-19-Antigen Self-Test von Abbot.
5+1 Euro pro Test
Die Vergütung beläuft sich je Test auf 5 Euro für Sachkosten plus 1 Euro für die Beratung, den Aufwand der Beschaffung und die Abrechnung. Alles in allem gibt es also pro Berechtigungsschein beziehungsweise je abgegebener 10er Packung 60 Euro brutto. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Die Apotheke muss den Schein an den vorgesehenen Stellen abstempeln und abzeichnen. Ein Teil ist mit „zum Verbleib in der Apotheke“ gekennzeichnet. Dieser muss einbehalten und bis zum 31. Dezember 2022 unverändert gespeichert oder aufbewahrt werden. Details zur Abrechnung will der Verband dann später mitteilen.
Die Einrichtungen sollen erst kommende Woche über den genauen Ablauf informiert werden. Dass kostenfreie Selbsttests zur Verfügung gestellt werden sollen, ist aber bereits bekannt. Die Testung der Kinder soll auch weiterhin, wie schon bislang bei den Beschäftigten, freiwillig sein. Für Schulkinder hingegen gibt es in Bayern eine Testpflicht.
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