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Neue Coronavirus-Impfverordnung
Keine Bewegung bei der Apothekenvergütung
Großhandelsvergütung steigt wieder
Auch bei der Vergütung der nachträglichen Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten (§ 22 Abs. 5 IfSG) durch Apotheken bleibt es bei den anfänglichen Plänen: Sie erhalten 18 Euro, einschließlich Umsatzsteuer. Wird das Zertifikat für die Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch ausgestellt, beträgt die Vergütung für die Zweitimpfung allerdings nur 6 Euro.
Wiederum ungehört blieb die Forderung der ABDA, auch eine Vergütung für Nachtragungen im gelben Impfausweis vorzusehen.
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Apotheken sollen 18 Euro je Impfzertifikat bekommen
Bewegung bei der Vergütungshöhe gab es hingegen beim pharmazeutischen Großhandel. Dessen zunächst nach Art der Kühlung differenzierte Honorierung war erst zu Wochenbeginn – ab 31. Mai – auf einheitlich 6,55 Euro netto abgesenkt worden. Doch nun heißt es in der vom Kabinett beschlossenen Verordnung: „Für den Zeitraum vom 31. Mai 2021 bis 30. Juni 2021 erhält der Großhändler je an die Apotheke abgegebene Durchstechflasche des Impfstoffes eine Vergütung in Höhe von 8,60 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ab dem 1. Juli 2021 erhält der Großhändler je an die Apotheke abgegebene Durchstechflasche des Impfstoffes eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer“. Besondere Regelungen für Betriebsarzt-Lieferungen sind hier nicht vorgesehen.
Zur Begründung heißt es, dass die Vergütungsstaffelung eine ausreichende
und fristgerechte Belieferung der Apotheken gewährleiste und die Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen sicherstelle. „Sie basiert auf der Kalkulation der aktuellen Aufwände und vorab nicht absehbaren Mehraufwänden, insbesondere aufgrund höheren Anteils von ultrahochgekühlten COVID-19-Impfstoffen sowie der wiederholten Prozessanpassungen durch veränderte Liefermengen der COVID-19-Impfstoffe“.
Die verschiedenen Vergütungshöhen sind auch für Apotheken relevant, da sie die Abrechnung gegenüber dem Rechenzentrum mit für den Großhandel übernehmen.
Bereits heute ist die neue Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden – am kommenden Montag wird sie in Kraft treten.
4 Kommentare
Ergebnis von Strategielosigkeit
von Dr. House am 03.06.2021 um 13:00 Uhr
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Preis GH rauf - Preise GH runter
von gerd reitler am 02.06.2021 um 20:53 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Tja
von Karl Friedrich Müller am 02.06.2021 um 16:45 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Totengräber
von Hirschmann am 02.06.2021 um 19:52 Uhr
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