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Spahn verteidigt Maskenpreise für Apotheken
Rechnungshof wirft BMG überhöhte Corona-Zahlungen vor
Das Bundesgesundheitsministerium hat nach einem neuen Bericht des Bundesrechnungshofs in der Corona-Krise für Schutzmasken zeitweise überhöhte Erstattungen an Apotheken gezahlt. So habe es bei der Erstattung von Masken für Menschen mit hohem Risiko „eine deutliche Überkompensation“ zugunsten der Apotheken gegeben, heißt es in dem Bericht der Rechnungsprüfer an den Haushaltsausschuss des Bundestags.
Die Vergütung der Apotheken für die Ausgabe von FFP-2-Masken an Risikogruppen ist erneut in den medialen Fokus geraten. Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofs sollen diese überhöht gewesen sein, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Die Rechnungsprüfer bemängeln zudem, dass keine alternativen Vertriebswege geprüft worden seien.
Insgesamt kostete die Abgabe der Masken bis Anfang April 2,1 Milliarden Euro. „Nicht aufklären“ ließ sich laut dem Bericht dabei, wie Spahns Ministerium zum bezahlten Erstattungspreis von 6 Euro pro Maske kam. Eine „Überkompensation“ für die Apotheker dürfte nach Ansicht der Rechnungsprüfer auch noch der im Februar auf 3,90 Euro gesenkte Erstattungsbetrag gewesen sein.
„Preisanalysen, aus denen sich diese Beträge hätten ableiten lassen können, konnte das Bundesgesundheitsministerium nicht vorlegen“, zitiert die dpa aus dem Bericht der Rechnungsprüfer. Bereits Ende Januar habe es zertifizierte FFP2-Masken für unter 1 Euro gegeben.
Ausdrücklich forderte der Bundesrechnungshof vom Gesundheitsministerium, „bei künftigen Maßnahmen zulasten der Steuerzahler stärker auf eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Mittelverwendung zu achten“.
Das kritisierte Ministerium erläutert in einer im Prüfbericht enthaltenen Stellungnahme, für die kostenfreie Abgabe der Masken habe es nach einem Beschluss einer Bund-Länder-Spitzenrunde vom November nur vier Wochen Zeit gegeben. Der Erstattungsbetrag sei auf eine Markterhebung zurückgegangen.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn verteidigte das Vorgehen seines Hauses heute erneut: Die Schutzmasken hätten noch vor Weihnachten bei den vulnerablen Gruppen sein sollen – es habe tatsächlich eine zeitliche Dringlichkeit bestanden. Da habe man überlegen müssen, wie man die Verteilung in einem Land hinbekomme, das leider noch immer keine digitale Identität für seine Bürger habe und keine (Landes-)Regierung die Chance habe, die Bürger direkt zu adressieren. Den Weg fand man über die Krankenkassen und die Apotheken. „Ich bin dankbar, dass die Apotheken ihn mitgegangen sind“, betonte Spahn. Sie seien bereit gewesen die Masken in eigener Verantwortung zu beschaffen und sie pragmatisch auszugeben. Zumal zu dem Zeitpunkt dieser Entscheidung Anfang Dezember nicht sicher gewesen sei, ob es überhaupt genug verfügbare Schutzmasken gibt – 400 Millionen sollten es sein. Im Rückblick wisse man es besser – aber Ende November 2020 eben nicht. Hätte man das Wissen von sechs Wochen später gehabt, „hätte man manches anders gemacht“, räumte der Minister ein.
Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser ebenfalls in der Kritik
Der Bundesrechnungshof hat zudem Zahlungen an Deutschlands Kliniken geprüft. „Eine massive Überkompensation aus Steuermitteln“ habe es auch bei Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser gegeben. Die Kliniken bekamen Geld für verschobene oder ausgesetzte planbare Aufnahmen, um freie Kapazitäten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten zu schaffen. Die Ausgleichszahlungen des Bundes hätten allein im Jahr 2020 10,2 Milliarden Euro betragen. Bei sinkender Bettenauslastung seien aber bereits die Zahlungen der Krankenkassen für Klinikbehandlungen gestiegen – die Ausgleichszahlungen des Bunds seien dazugekommen.
Das Gesundheitsministerium räumte ein, dass eine Überkompensation für Krankenhäuser aufgetreten sein könne – allerdings „allenfalls“ bis zu einer Anpassungs-Verordnung im Juli 2020. Der Rechnungshof bewertet es so: Mit dem Bundesgeld für die Kliniken sei das betriebswirtschaftliche Risiko einer nicht ausreichenden Belegung mitgetragen worden. Denn über normales Maß hinausgehender Leerstand sei weniger auf verschobene Operationen zurückzuführen. Patienten hä1tten die Kliniken schlicht nicht in Anspruch genommen.
Untersucht hatten die Rechnungsprüfer weiterhin die Förderung zum Aufbau intensivmedizinischer Kapazitäten. Für den Aufbau neuer Intensivbetten flossen innerhalb eines Jahres bis Anfang März rund 686 Millionen Euro. Der Bundesrechnungshof beanstandete, dass das Gesundheitsministerium allerdings die Zahl tatsächlich aufgestellter und zusätzlich angeschaffter Betten nicht nennen könne. Zugleich erkennt der Rechnungshof an, dass aufgrund der nicht absehbaren Corona-Entwicklung unbürokratische und effektive Finanzhilfen gezahlt werden mussten. Es müsse aber kontrolliert werden, wie die eingesetzten Mittel gebraucht würden.
Kritik vom Koalitionspartner
Zum Rechnungshofbericht sagte der SPD-Fraktionsvorsitzenden Rolf Mützenich: „Das setzt die Pannenserie des Gesundheitsministeriums und des Ministers fort.“ Das „Aneinanderreihen von Versagen“ lasse an der Seriosität politischer Entscheidungen im Gesundheitsministeriums zweifeln, sagte Mützenich im RTL/ntv-Frühstart.
Die SPD setzte damit ihre Kritik an Spahn fort, nachdem ihre Vorwürfe gegen den CDU-Politiker wegen des Umgangs mit Corona-Masken aus China bereits einen handfesten Koalitionskrach ausgelöst hatten. In diesem Fall angeblich minderwertiger Masken, die vorübergehend für Menschen mit Behinderung und Obdachlose gedacht waren, hatte die SPD-Führung Spahn sogar den Rücktritt nahegelegt.
Die FDP sieht sich in ihrer Forderung nach einem Sonderermittler bestärkt. „Im Interesse der Steuerzahler, der Beitragszahler der Krankenkassen, aber auch der Wähler, muss jetzt schnell geklärt werden, ob hinter dem Geschehen Wahnsinn oder Methode steckt“, sagte der FDP-Haushaltspolitiker Otto Fricke der Deutschen Presse-Agentur. Schnell aufklären könnten nur die Fraktionen und die Bundesregierung mit einer gemeinsamen Vereinbarung, eine allseits anerkannte Sonderermittlerin zu beauftragen.
„Ich gehe zudem davon aus, dass der Minister umgehend, wo noch möglich, zu Rückzahlungen auffordert und notfalls unverzüglich den Gerichtsweg zu beschreitet“, sagte Fricke weiter.
1 Kommentar
Bundesmaskenviehnanzrechnungshof
von Andreas P. Schenkel am 12.06.2021 um 13:31 Uhr
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