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„Spahn verteilt Schrottmasken an Obdachlose“ – Schlagzeilen mit dieser Botschaft waren am vergangenen Wochenende allerorten zu lesen und zu hören. Das Bundesgesundheitsministerium versucht nun, die Wogen zu glätten. Dazu hat es ein umfangreiches Faktenblatt erstellt, indem es seine Sicht der Dinge erklärt: Die verteilten Masken erfüllten nachweislich die Anforderungen des Infektionsschutzes, es gebe nur unterschiedliche Auffassungen bei der Rechtsgrundlage.
Ein „Spiegel“-Artikel schlug am Wochenende hohe Wellen – wieder einmal unter Beschuss: Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Der Vorwurf: Sein Ministerium soll im Frühjahr 2020, als Masken absolute Mangelware waren, Hunderte Millionen Exemplare aus China bestellt haben. Zum Beispiel die Schutzmaske der Firma Yi Cheng, wie der „Spiegel“ schreibt. Normalerweise sei sie in Deutschland nicht zugelassen, denn sie habe kein europäisches CE-Zeichen und verspreche nur den chinesischen Standard KN95. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe sie im Schnellverfahren prüfen lassen – allerdings laut „Spiegel“ nicht „mit dem neuen Schnellverfahren, das damals frisch eingeführt wurde, um Deutschland in der Not rascher versorgen zu können“, sondern mit einer noch abgespeckteren Variante. Konkret wurde die Temperaturprüfung weggelassen, bei der getestet wird, was passiert, wenn die Maske 24 Stunden lang 70 °C ausgesetzt ist. Ebenfalls nicht durchgeführt wurde wohl eine Gebrauchssimulation, mit der man herausfinden möchte, wie sich eine Tragedauer von 20 Minuten auf die Schutzwirkung auswirkt. Und so soll auch mit vielen anderen Masken aus China verfahren worden sein. Das BMG streitet sich nun schon eine Weile mit dem Arbeitsministerium, wie man mit diesen Masken verfahren soll. Das von Spahn geführte Haus will sie wohl unters Volk bringen, das SPD-geführte Arbeitsministerium nicht, weil sie nach dessen Ansicht die Anforderungen nicht erfüllen. Denn laut „Spiegel“-Recherche hätten nach dieser Ultrakurzprüfung die Masken gar nicht verteilt werden dürfen. Das BMG soll aber versucht haben, sie in Sonderaktionen an Hartz-IV-Empfänger, Behinderte oder Obdachlose zu verteilen. Bis heute sitze der Bund auf Hunderten Millionen dieser Masken. Nun sei das Infektionsschutzgesetz so geändert worden, dass diese Masken in die neue Notreserve des Bundes wandern und dort verfallen können.
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Die Empörung ist entsprechend groß, Spahns Rücktritt wird gefordert. Das BMG hat seinerseits am gestrigen Sonntag ein Faktenblatt veröffentlicht, in dem es seine Sicht der Dinge ausufernd erklärt. Es verweist dabei auf die absolute Notlage hinsichtlich der Beschaffung von Schutzausrüstung und dass die EU-Kommission die Einfuhr und Nutzung von Persönlicher Schutzausstattung aus Staaten außerhalb der Europäischen Union vereinfacht und auch ausdrücklich empfohlen habe. Weil aber bei Masken aus China die Dokumente „vielfach unzureichend“ sind, haben das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der TÜV Nord und das BMG einen besonderen Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken entwickelt, um die Einhaltung der grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für den bezweckten Einsatz der Schutzmasken als COVID-19-Schutz insbesondere im medizinischen Bereich zu gewährleisten, erklärt das BMG.
BMG: CPI-Prüfmaßstab gewährleistet einen effektiven Infektionsschutz
Der Prüfgrundsatz sei mittlerweile unter dem Begriff CPI (Corona-Pandemie- Infektionsschutzmaske) im Infektionsschutzgesetz normiert und wissenschaftlich abgesichert. Er überprüfe speziell die infektionsschützende Wirkung der Masken, so das BMG weiter. Alle Schutzmasken, die den CPI-Prüfmaßstab erfüllten, gewährleisteten einen effektiven Infektionsschutz.
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