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BMAS wollte einerseits zusätzliche Prüfungen, andererseits schnelle Versorgung
Man habe mit Nachprüfungen begonnen. Weil das BMAS die Temperaturkonditionierung und verlängerten Gebrauchssimulation gefordert hatte, seien diese sehr zeitaufwendig gewesen. „Die Masken konnten deshalb leider in der zweiten und dritten Welle der Pandemie nicht mehr zum Einsatz gebracht werden, obwohl sie den Anforderungen des Infektionsschutzes entsprachen. Um genau diese Diskussion geht es in der aktuellen Berichterstattung“, so das BMG. Weiter heißt es: „Da sich in der Folge herausstellte, dass eine entsprechende zusätzliche Prüfung nach den vom BMAS nachträglich erhobenen Anforderungen mehrere Monate in Anspruch genommen hätte, gleichzeitig aber das BMAS auf eine zügige Belieferung insbesondere an die Einrichtungen der Obdachlosen- und Eingliederungshilfe drängte, hat das BMG vorgeschlagen, nunmehr mittlerweile ausreichend verfügbare FFP2-Masken, die in Deutschland seit Sommer 2020 im Auftrag des BMG produziert werden, zu versenden. Dies ist dann so erfolgt.“
Nicht zuletzt verweist das BMG drauf, dass der CPI-Standard mittlerweile gesetzlich geregelt und in der Anlage zu § 5 b des Infektionsschutzgesetzes abgebildet sei – dort sind Schutzmaskennormen für die Nationale Reserve Gesundheitsschutz bestimmt. Diese Regelung sei einvernehmlich von allen Bundesministern im Kabinett beschlossen, vom Bundestag beraten und verabschiedet worden. Damit, so das Ministerium, bestehe über die Tauglichkeit dieser CPI-Schutzmasken für Zwecke des Infektionsschutzes Einvernehmen in der gesamten Bundesregierung.
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