Faktenblatt

BMG erklärt sich zu den „Schrottmasken“

Stuttgart - 07.06.2021, 17:25 Uhr

Jens Spahn ist mal wieder unter Beschuss. Diesmal geht es um die Verteilung angeblich minderwertiger Masken. (c / Foto: IMAGO / Political-Moments)

Jens Spahn ist mal wieder unter Beschuss. Diesmal geht es um die Verteilung angeblich minderwertiger Masken. (c / Foto: IMAGO / Political-Moments)


„Die verteilten Schutzmasken erfüllen nachweislich die Anforderungen des Infektionsschutzes – und genau um den geht es in der aktuellen Pandemie“

Tatsächlich gebe es aber zwei wesentliche Unterscheide zwischen dem CPI-Prüfgrundsatz und den früher, vor der Empfehlung der EU-Kommission zur erleichterten Einfuhr, geltenden Regelungen, nämlich die Temperaturkonditionierung und die Gebrauchssimulation. Erstere zielt aber nach Ansicht des BMG vor allen auf den Arbeitsschutz ab und ist deswegen für den gewünschten Zweck erlässlich. Anlege- und Gebrauchssimulationen hingegen seien durchgeführt, eben nur nach einem anderen Maßstab. Und so lautet das Fazit des BMG: „Die Schutzmasken, die seitens des BMG zur Verteilung an Gemeinschaftseinrichtungen vorgeschlagen wurden, erfüllen nachweislich die Anforderungen des Infektionsschutzes – und genau um den geht es in der aktuellen Pandemie.“

Aber genau auf diesem Unterschied gründet der Zwist zwischen den Ministerien: BMG und BMAS haben offenbar unterschiedliche Vorstellung von der Prüfnorm. Denn im Zusammenhang mit Corona wurde eine weitere vereinfachte Prüfnorm geschaffen – Corona-Pandemie-Arbeitsschutz (CPA). Und diese werde vom Arbeitsministerium eingefordert, erläutert das BMG weiter in dem Faktenblatt. „Zwischen BMAS und BMG gib es keine unterschiedlichen Auffassungen über die notwendige Sicherheit, wohl aber über die korrekt anzuwendenden Rechtsgrundlagen“, heißt es wörtlich. In den Aspekten, die dem Infektionsschutz dienen, seien beide Normen aber identisch, beteuert Spahns Ministerium.

BMG: Rechtsgrundlage über Nacht geändert

Auch dazu, warum die beschafften Masken in der zweiten und dritten Welle nicht eingesetzt wurden – und wohl deswegen jetzt überhaupt übrig sind –, erklärt sich das BMG. So seien nämlich die vereinfachten Regelungen im Oktober zurückgenommen, die vor dem Beginn der Pandemie geltenden Regelungen wieder aktiviert und buchstäblich über Nacht eine veränderte Rechtsgrundlage geschaffen worden, „so, als ob die Pandemie vorbei wäre. Das war sie aber nicht“, schreibt das BMG. Seit Beginn der zweiten Welle habe man sich daher darum bemüht, die Pandemieregelungen wieder in Kraft zu setzen, um auch die vom Bund beschafften CPI-Masken zum Einsatz bringen zu können. Auch viele Bundesländer hätten sich das gewünscht, um ihre Maskenvorräte abzubauen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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