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Geringere Vergütung, mehr Kontrolle
Neue Coronavirus-Testverordnung verzögert sich
Kritik an überwachten Selbsttests nur „vor Ort“
In der überarbeiteten Verordnung soll überdies eine Vergütung für die nachträgliche Ausstellung von COVID-19-Genesenenzertifkaten geregelt werden. Für die Apotheke sieht der bisherige Entwurf eine Vergütung von 6 Euro je Erstellung vor – wenn die Leistung „unter Einsatz von Systemen erfolgt, die vom Robert Koch-Institut dafür bereitgestellt werden“. Das sollte, wie bei den Impfzertifikaten, in den Apotheken der Fall sein.
Überdies sollen erstmals auch überwachte Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung in die Testverordnung aufgenommen werden. Für den Test an sich gibt es dann eine Pauschale von 3 Euro, für die Überwachung der Durchführung können 5 Euro abgerechnet werden. Diese Selbsttests sollen allerdings nicht bei Bürgertestungen eingesetzt werden. Im Blick hat das BMG ihren Einsatz vielmehr in Einrichtungen nach § 4 Abs. 2 TestV – das sind zum Beispiel Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Behindertenwerkstätten sowie Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlinge und Asylbewerber.
Diese Selbsttests sollen ausdrücklich „vor Ort“ überwacht werden – damit will das BMG Online-Angebote verhindern. Auch dafür muss Spahn Kritik einstecken. In der Bundespolitik gibt es nämlich durchaus Rückenwind für digitale Selbsttests. So erklärte etwa der CDU-Abgeordnete Tino Sorge gegenüber „Handelsblatt Inside“, es wäre „ein großer Fehler, auf den Einbezug digital begleiteter Selbsttests zu verzichten“. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Hilde Mattheis wird mit den Worten zitiert: „Wir brauchen in Zeiten schließender Testzentren weiterhin eine Möglichkeit, um ein nachweisbares Testergebnis zu erhalten.” Kritik kommt zudem aus der Opposition: So hält der FDP-Abgeordnete Andrew Ullmann den Vor-Ort-Ansatz der neuen Testverordnung für „innovationsfeindlich“. Gerade digitale Corona-Selbsttests würden genau das ermöglichen, was jetzt benötigt werde, sagte er dem Handelsblatt. Sie seien ortsunabhängig und allgemein flexibler durchzuführen als Tests in stationären Zentren.
Eine gewisse Rückendeckung erhält Spahn dagegen von seinem Parteikollegen Erwin Rüddel, dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses des Bundestags. Die digitalen Tests fände er grundsätzlich nicht uninteressant, sagte er dem Handelsblatt. „Bevor wir allerdings darüber sprechen, solche Tests in die Testverordnung mit aufzunehmen, muss sichergestellt sein, dass diese Tests nicht manipuliert werden können“, erklärte Rüddel. Davon sei er „aktuell noch nicht ganz überzeugt“.
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