OLG Karlsruhe bestätigt Klageabweisung

Yasminelle-Prozess: Bayer muss keinen Schadenersatz zahlen

Berlin - 25.06.2021, 15:15 Uhr

Felicitas Rohrer hat in der juristischen Auseinandersetzung mit Bayer einen langen Atem bewiesen. Doch die Gerichte wollen ihrer Klage nicht stattgeben. (Foto: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)

Felicitas Rohrer hat in der juristischen Auseinandersetzung mit Bayer einen langen Atem bewiesen. Doch die Gerichte wollen ihrer Klage nicht stattgeben. (Foto: picture alliance/dpa | Philipp von Ditfurth)


Bayer-Kritiker: „Fatales Fehlurteil“

Massive Kritik am Urteil übt das internationale Netzwerk der „Coordination gegen Bayer-Gefahren“ (CBG), das bereits seit 1978 die Auseinandersetzung mit dem Konzern sucht. „Das ist ein Skandal-Urteil. In den USA haben bisher schon 12.000 Leidensgenossinnen von Felicitas Rohrer Recht bekommen und insgesamt zwei Milliarden Dollar Schmerzensgeld von Bayer erhalten. Hierzulande aber kuscht die Justiz vor der Macht der Konzerne“, erklärt Marius Stelzmann von CBG in einer Pressemitteilung.

Die Organisation weist darauf hin, dass von 10.000 Frauen, die ein Kontrazeptivum mit dem Wirkstoff Drospirenon einnehmen, neun bis zwölf das Risiko haben, innerhalb eines Jahres eine venöse Thromboembolie zu erleiden. Bei Frauen, die Pillen mit den älteren Wirkstoffen Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat nutzen seien es nur fünf bis sieben. Hersteller von Pillen dieser vierten Generation müssten daher nach einer Anordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte bereits seit 2009 vor dieser besonderen Gesundheitsgefährdung warnen.

Noch lieber sähe man es bei CBG, wenn die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel der 3. und 4. Generation gar nicht mehr erstatten. In Frankreich sei das bereits der Fall. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland überfällig. So könnten jährlich bis zu 1.700 Thrombosen verhindert werden“, sagt Stelzmann.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25. Juni 2021, Az.: 4 U 19/19



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Klägerin fordert von Bayer Schadensersatz und Schmerzensgeld

Rechtsstreit um Yasminelle in der nächsten Runde

Bayer muss nicht zahlen

Yasminelle-Klage abgewiesen

Bayer muss keinen Schadens­ersatz leisten

Frau verliert im Yasminelle-Prozess

Anwalt sieht einen Fall von grundsätzlicher Bedeutung

Berufung im Yasminelle-Prozess

Pille und Thromboserisiko

Der Yasminelle-Prozess geht weiter

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.