Kurz vor dem Start des E-Rezept-Testlaufs

AOK fordert Einbindung des E-Rezepts in Kassen-App

Traunstein - 28.06.2021, 13:45 Uhr

AOK-Chef Martin Litsch sagt: „Der richtige Ort für die Einbindung und Übermittlung des E-Rezeptes an die Versicherten sind die bereits bestehenden Apps der Krankenkassen.“ (Foto: AOK Bundesverband)

AOK-Chef Martin Litsch sagt: „Der richtige Ort für die Einbindung und Übermittlung des E-Rezeptes an die Versicherten sind die bereits bestehenden Apps der Krankenkassen.“ (Foto: AOK Bundesverband)


E-Rezepte können zunächst ausschließlich über die E-Rezept-App der Gematik einer Apotheke zugewiesen werden. Kurz vor Beginn des Pilotprojekts in Berlin und Brandenburg am 1. Juli fordert nun der AOK Bundesverband, dass das E-Rezept künftig auch in den Apps und Online-Plattformen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden kann. Damit hätten die Kassen einen exklusiven Zugriff auf die Rezepte ihrer Versicherten. 

Bereits Ende vergangenen Jahres ging das „eRezept Deutschland“ als gemeinsames Projekt der Ersatzkassen an den Start: Mittlerweile bieten neben Techniker Krankenkasse (TK), Barmer und DAK-Gesundheit auch die Hanseatische Krankenkasse (HEK), Big Gesund sowie die AOK Bayern ihren Versicherten an, sich bei einem teilnehmenden Arzt ein E-Rezept ausstellen zu lassen, das dann in die jeweilige Krankenkassen-App eingelesen und bei der teilnehmenden Apotheke eingelöst wird. Auf der Website des Projekts  werden aktuell 1.391 teilnehmende Ärzte und Apotheken gelistet.

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Nun steht der Start des offiziellen Pilotprojekts zum E-Rezept in der Fokusregion Berlin/Brandenburg vor der Tür. Zu diesem Anlass fordert der AOK-Bundesverband in einer Pressemeldung, „dass das E-Rezept künftig nicht nur in der E-Rezept-App der Gematik, sondern auch in den Apps und Online-Plattformen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden kann“. Damit hätten die Kassen einen exklusiven Zugang zu den Verordnungen ihrer Versicherten. Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, begründet dies folgendermaßen: „Der richtige Ort für die Einbindung und Übermittlung des E-Rezeptes an die Versicherten sind die bereits bestehenden Apps der Krankenkassen. Diese sollten für die Versicherten die zentrale Plattform sein, auf der sie alle Anwendungen für Verordnungen, Rezepte, Notfalldaten, Organspendeausweis oder Medikationsplan zusammengefasst finden.“

AOK: Nutzung möglichst barrierefrei

Mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) habe der Gesetzgeber, heißt es weiter, bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass die Krankenkassen ihren Versicherten auch das E-Rezept per Smartphone anbieten können. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung solle dies, fordert die AOK, nun zeitnah auch in der Praxis ermöglicht werden. „Wichtig ist zudem, dass die Nutzung des E-Rezeptes künftig möglichst barrierefrei und ohne unnötige Hürden wie den obligatorischen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte möglich wird“, so Litsch. Der derzeitige Prozess sei noch zu kompliziert.

Tatsächlich ist die Nutzung der Gematik-App mit allerlei Hürden verbunden. Voraussetzung ist laut der Website der Gematik ein NFC-fähiges Smartphone mit mindestens iOS 14 oder Android 6. Weiter heißt es: „Zur Anmeldung in der App ist eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) notwendig, die NFC unterstützt (erkennbar an der 6-stelligen Zugangsnummer unter den Deutschland-Farben) und die dazugehörige PIN. Gesundheitskarte und PIN können Versicherte bei ihrer Krankenkasse bestellen.“

Warten auf die Gematik

Mit den erforderlichen NFC-fähigen Gesundheitskarten würden zwar, schreibt die AOK, alle Versicherten, die eine neue Gesundheitskarte erhalten, schon länger ausgestattet. Die ebenfalls zur Anmeldung erforderliche PIN hätten allerdings bisher nur knapp 2.000 AOK-Versicherte angefordert. Der richtige Ansatz sei daher das alternative Verfahren ohne Einsatz von NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte und dazugehöriger PIN, das die Kassen laut DVPMG zum 1. Januar 2022 für das E-Rezept anbieten sollen. „Wir wollen unseren Versicherten zum 1. Januar 2022 dieses alternative Verfahren anbieten. Ob das gelingt, hängt jedoch von den Plänen der Gematik zur konkreten Ausgestaltung ab, auf die wir aktuell gespannt warten“, so Litsch.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Ist klar

von ratatosk am 28.06.2021 um 18:49 Uhr

Die Forderung ist logisch, schließlich ist der Sinn aller dieser Dinge ja die Möglichkeit die Rezepte den interessierten Kreisen, die in Geheimverträgen mit Kickbacks aufwarten zuschustern zu können. So ist das für die Versender und die Funktionäre noch zu aufwendig. Und wohin die Funktionäre die Rezepte schicken, ist wohl jedem klar. Die Kassen wollen unbedingt der alles bestimmenden übermächtige Player werden, Orwell lässt grüßen.

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