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Neuer Geschäftsführer bei AvP – was bedeutet das?

27.07.2021, 15:15 Uhr

Die insolvente AvP Deutschland GmbH hat einen neuen Geschäftsführer. Welche Konsequenzen hat dies? (s / Foto: picture alliance/dpa)

Die insolvente AvP Deutschland GmbH hat einen neuen Geschäftsführer. Welche Konsequenzen hat dies? (s / Foto: picture alliance/dpa)


Aufsichtsrat will Branchenkenner für ein fundiertes Insolvenzverfahren

Ralf Bauer schied am 6. November 2020 pünktlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens als BaFin-Sonderbeauftragter aus. Seitdem leitete Insolvenzverwalter Jan-Philipp Hoos allein die Geschäfte. Nun hat also der ehemalige MVDA-Geschäftsstellenleiter Diederichs die Geschäftsführer-Position übernommen. Welche Auswirkungen hat diese Personalie auf das laufende Insolvenzverfahren? 

Weder Diederichs noch Insolvenzverwalter Hoos waren bisher für Statements erreichbar. Doch gegenüber der DAZ äußert sich Daniela Klahn, die seit dem 22. Februar 2021 im Vorstand der AvP Service AG sitzt. Die Berufung Klahns geht auf den Wunsch des Aufsichtsrats zurück, Branchenkenner gezielt in wichtige Führungspositionen bei der AvP-Gruppe zu berufen, um das Insolvenzverfahren so fundiert wie möglich zu begleiten. Klahn ist Juristin und beschäftigte sich sowohl wissenschaftlich als auch im Rahmen von Verhandlungen und Gerichtsverfahren intensiv mit den Themen Rabattverträge sowie Herstellerrabatte. So war Klahn beispielsweise beteiligt an dem Rechtsstreit um die Frage, ob DocMorris Herstellerrabatte zustehen. Ende 2009 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass der niederländische Versender seinerzeit keinen Anspruch auf Rückerstattung des Herstellerrabatts hatte. 

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In ihrer Funktion als AvP-Vorständin ist Daniela Klahn seit ihrer Berufung auf der Suche nach weiteren Personen mit Branchenkenntnis für die Geschäftsführungen in den einzelnen Tochterunternehmen. In der für die öffentlichen Apotheken bedeutenden AvP Deutschland GmbH konnte nun Lars Diederichs eingesetzt werden. Klahn betont, dass sowohl ihre Position als auch die Position Diederichs aufgrund der Umstände nur über eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten verfügen. Für unternehmerische Entscheidungen sei man auf den Insolvenzverwalter angewiesen. Doch im Sinne der Gläubiger könne man versuchen, durch beratende Funktion das Insolvenzverfahren positiv zu beeinflussen, insbesondere bei den wichtigen Verhandlungen mit den Krankenkassen.

Weiteres Gutachten

Jan-Philipp Hoos hat indes ein weiteres Gutachten dem Amtsgericht sowie dem Gläubigerausschuss vorgelegt. Der Redaktion liegt das rund zwanzigseitige Werk vor. Darin berichtet der Insolvenzverwalter unter anderem von Aussonderungsrechten, die er bei denjenigen Apotheken anerkennt, die ihre Rezeptforderungen – abweichend von den ansonsten üblichen AGB des Unternehmens – nicht an AvP abgetreten hatten. Laut Bericht hat Hoos den Krankenkassen bereits eine Auflistung dieser 314 Apotheken zukommen lassen.



Dr. Armin Edalat, Apotheker, Chefredakteur DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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