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Vergleich ist passé, Musterprozesse sollen Aussonderungsrechte klären
Möglichen, kurzfristigen Abschlagszahlungen aus der Insolvenzmasse an die übrigen rund 2.600 Apotheken erteilt er eine klare Absage. In Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss hatte Hoos bekanntlich ein Vergleichsszenario entworfen. Dieses Szenario sei vertraulich bestimmt gewesen und habe nur dem Ausschuss sowie weiteren Apothekenvertretern sowie -verbänden zur Verfügung gestanden. „Bedauerlicherweise hat einer dieser Apothekenvertreter diese Vertraulichkeit nicht beachtet und Bestandteile des Entwurfs, noch dazu unzutreffend und verkürzt, der Presse zugespielt“, schreibt Hoos. Aus diesem Vorfall zieht er die Konsequenz, dass eine unvoreingenommene Auseinandersetzung nunmehr unmöglich geworden ist und eine gerichtliche Klärung erforderlich wird.
Hoos schreibt davon, dass er eine „breite Zustimmung für ein koordiniertes Vorgehen“ erkennt. Sprich: Musterprozesse sollten seiner Ansicht nach weitere Aussonderungsrechte klären. Hierüber würden sich Apothekervertreter aktuell abstimmen und nach Abschluss der Beratungen mit einem Vorschlag auf Hoos zukommen. Daraufhin könnten den betreffenden Apotheken Mustervereinbarungen zum Beitritt angeboten werden. Der jeweilige Musterprozess soll dann innerhalb der jeweiligen Gruppe Bindungswirkung entfalten. Hoos befürwortet dieses Vorgehen ausdrücklich: „Es erscheint weder (kosten)effizient noch zielführend, eine Vielzahl von vergleichbaren Sachverhalten individuell gerichtlich geltend zu machen.“
Seit Beginn seiner Tätigkeit als – zunächst noch vorläufiger – Insolvenzverwalter legt Hoos einen Schwerpunkt auf die vermeintlich offenen Forderungen von AvP gegenüber den Krankenkassen aufgrund von Rabattverfall. Das Forderungspotenzial wird in einer Bandbreite zwischen 37,2 und 137,4 Millionen geschätzt, ausgehend vom Jahr 2013. Seine Prüfungen ergaben aber inzwischen, dass „zahlreiche zunächst als verspätet eingestufte Zahlungseingänge rechtzeitig erfolgt waren“. Für das Jahr 2016 konnte der Insolvenzverwalter beispielsweise nur rund 3,4 Millionen Euro geltend machen. Mit insgesamt 67 Kostenträgern hat Hoos eine Vereinbarung über die Neufestsetzung der Verjährung geschlossen. Andere wurde von ihm verklagt. Dabei geht es um Rabattverfallforderungen in Höhe von rund 200.000 Euro. Insgesamt konnte er mithilfe all dieser Anstrengungen einen Betrag in Höhe von 3232,81 Euro zusammenbringen.
Abrechnungsdienstleister
AvP-Insolvenz
Darüber hinaus hat Hoos die Prüfung von Anfechtungsansprüchen gegen die Banken in die Wege geleitet. Zur Erinnerung: Als die Banken AvP am 4. September 2020 den Konsortialkredit kündigten, war es AvP von jetzt auf gleich nicht mehr möglich, den Apotheken für den Monat September ihre Abschläge zu zahlen. Ob sich aus diesem Vorgang Anfechtungsansprüche gegen das Bankenkonsortium ergeben, überprüft nun eine Anwaltskanzlei und wird Hoos sowie dem Gläubigerausschuss berichten.
Nach wie vor hält sich der Insolvenzverwalter bezüglich einer möglichen Quote bedeckt, „da die mögliche Spannbreite angesichts etwaiger Drittrechte erheblich ist“. Aktuell bewertet er die freie Masse im AvP-Vermögen äußerst konservativ mit rund 9,4 Millionen Euro. Die Kosten des Verfahrens (Gerichtskosten zuzüglich seiner eigenen Aufwendungen und Auslagen) beziffert er auf 1,5 Millionen Euro. Hoos‘ Bericht endet mit der Perspektive, dass das Insolvenzverfahren erst frühestens im Jahr 2022 abgeschlossen werden kann.
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