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Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands
Kassen sollen bei Hilfsmitteln im Hochwasser-Gebiet großzügig sein
Abrechnungsfristen sollen bis Ende September ausgesetzt werden
Dagegen sollen vertraglich vereinbarte Fristen, innerhalb derer eine Abrechnung spätestens einzureichen ist, bis zum 30. September 2021 ausgesetzt werden. „Zudem kann der Leistungserbringer bei der Abrechnung das Verordnungsdatum auf das Lieferdatum zurücksetzen, wenn die Abrechnung bei korrekter Angabe aus softwaretechnischen Gründen nicht möglich ist“, heißt es in der Handlungsempfehlung. Das Lieferdatum muss dabei dem Datum der tatsächlichen Abgabe entsprechen. „Sind vertraglich bestimmte Liefermengen an die Versicherten vereinbart, kann davon in Absprache mit den Versicherten abgewichen werden, um der persönlichen Situation der Versicherten gerecht zu werden.“ Liegt eine Folge-Präqualifizierung nicht termingerecht vor, sollen die Kassen darüber hinwegsehen.
Abgabe auch in Ersatzräumen
Sofern die Abgabe von Hilfsmitteln in einer Betriebsstätte aufgrund der Folgen durch das Hochwasser nicht mehr möglich ist, könne dies übergangsweise in geeigneten Ersatzräumen stattfinden, so der GKV-Spitzenverband. Alternativ können die Hilfsmittel den Versicherten auch zugesandt werden. „Beratungen oder Hinweise zur Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel können in diesen Fällen auch telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen, soweit dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist.“ Lebenserhaltende Systeme zum Beispiel müssen aber weiterhin vor Ort erläutert und eingestellt werden.
2 Kommentare
Ja, wenn die KK denn bisher verlässliche Partner wären..
von Christian Becker am 10.08.2021 um 15:54 Uhr
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Auge zudrücken
von Roland Mückschel am 10.08.2021 um 14:29 Uhr
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