Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands

Kassen sollen bei Hilfsmitteln im Hochwasser-Gebiet großzügig sein

Berlin - 10.08.2021, 13:45 Uhr

Der GKV-Spitzenverband rät seinen Mitgliedern, den vom Hochwasser betroffenen Vertragspartnern bei der Hilfsmittelversorgung entgegenzukommen. (Foto: IMAGO / Fotostand) 

Der GKV-Spitzenverband rät seinen Mitgliedern, den vom Hochwasser betroffenen Vertragspartnern bei der Hilfsmittelversorgung entgegenzukommen. (Foto: IMAGO / Fotostand) 


Abrechnungsfristen sollen bis Ende September ausgesetzt werden

Dagegen sollen vertraglich vereinbarte Fristen, innerhalb derer eine Abrechnung spätestens einzureichen ist, bis zum 30. September 2021 ausgesetzt werden. „Zudem kann der Leistungserbringer bei der Abrechnung das Verordnungsdatum auf das Lieferdatum zurücksetzen, wenn die Abrechnung bei korrekter Angabe aus softwaretechnischen Gründen nicht möglich ist“, heißt es in der Handlungsempfehlung. Das Lieferdatum muss dabei dem Datum der tatsächlichen Abgabe entsprechen. „Sind vertraglich bestimmte Liefermengen an die Versicherten vereinbart, kann davon in Absprache mit den Versicherten abgewichen werden, um der persönlichen Situation der Versicherten gerecht zu werden.“ Liegt eine Folge-Präqualifizierung nicht termingerecht vor, sollen die Kassen darüber hinwegsehen.

Abgabe auch in Ersatzräumen

Sofern die Abgabe von Hilfsmitteln in einer Betriebsstätte aufgrund der Folgen durch das Hochwasser nicht mehr möglich ist, könne dies übergangsweise in geeigneten Ersatzräumen stattfinden, so der GKV-Spitzenverband. Alternativ können die Hilfsmittel den Versicherten auch zugesandt werden. „Beratungen oder Hinweise zur Einweisung in den Gebrauch der Hilfsmittel können in diesen Fällen auch telefonisch, per E-Mail, per Verweis auf Videoeinweisungen oder durch digitale Medien erfolgen, soweit dies aufgrund der Art des Hilfsmittels vertretbar ist.“ Lebenserhaltende Systeme zum Beispiel müssen aber weiterhin vor Ort erläutert und eingestellt werden.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Ja, wenn die KK denn bisher verlässliche Partner wären..

von Christian Becker am 10.08.2021 um 15:54 Uhr

... könnte man mal drüber nachdenken, das Risiko einzugehen, und die Abrechnung so zu versuchen.

Wie ist das eigentlich bei AM? Da haben doch sicher auch viele Leute einen Haufen RX-AM verloren - wie kommen die an die wieder ran auf die Schnelle?

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Auge zudrücken

von Roland Mückschel am 10.08.2021 um 14:29 Uhr

Nichts da, kein Original kein Geld.
Keine Nachbesserungen.
Das gehört nunmal zum Geschäftsrisiko.

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