BPhD-Kolumne

Mehr einheitliche Standards für das Praktische Jahr

18.08.2021, 12:15 Uhr

Max Willie Georgi ist BPhD-Beauftragter für PJ und Beruf. (s / Foto: BPhD)

Max Willie Georgi ist BPhD-Beauftragter für PJ und Beruf. (s / Foto: BPhD)


Was ist den Apothekern der Nachwuchs wert?

In Bereichen, welche nicht durch einen Tarifvertrag geregelt wurden, wie zum Beispiel der Umgang mit Krankheitstagen, wurde die Situation schon diverser und vielerorts auch nachteilig für die PhiPs ausgelegt. Im Krankenhaus gaben fast 60 Prozent der befragten PhiPs an, Krankheitstage nacharbeiten oder Urlaubstage einsetzen zu müssen. In der Offizin waren es fast die Hälfte und in der Industrie fast ein Drittel aller Befragten. Immerhin: 40 Prozent gaben sowohl in der Industrie als auch in der Offizin an, dass Krankheitstage angerechnet wurden. Im Krankenhaus war dagegen lediglich ungefähr ein Drittel mit dem Vorgehen einverstanden. Ohne einheitliche Regelung erkennt man hier also schnell eine sehr unterschiedliche Auslegung der Gegebenheiten.

Das Praktische Jahr ist der Übergang von der Universität in das Berufsleben. Egal für welchen Berufszweig sich die jungen Apotheker*innen entscheiden, der dritte Ausbildungsabschnitt ist für alle verpflichtend. Die Gegebenheiten am Arbeitsplatz können die Berufswahl noch einmal maßgeblich beeinflussen – zum Positiven, aber auch zum Negativen. Als Ausbildungsbetrieb kann man die Praktikant*innen als günstige Arbeitskräfte betrachten. Man kann ihnen aber auch für ihre bereits erlernten Kompetenzen aus einem absolvierten Hochschulstudium mit zwei erfolgreichen Staatsexamina auf Augenhöhe begegnen und dies würdigen. Sie bringen eine ausgeprägte pharmazeutische Kompetenz mit, welche nur noch darauf wartet, aktiviert und genutzt zu werden. Dies fordert gerade am Anfang einen verstärkten Arbeitsaufwand, welcher sich jedoch bereits nach einigen Wochen und Monaten wieder auszahlt. Falls ein PhiP für zwölf Monate im Betrieb bleibt, lohnt es sich für diesen umso mehr.

Für viele Apotheker*innen ist es heute vermutlich nicht mehr nachvollziehbar, was ein dreistelliger Verdienst für eine Vollzeittätigkeit bedeutet oder wie es ist, sich krank zur Arbeit zu schleppen, weil man den Urlaub nicht aufs Spiel setzen möchte. Mit unserem Positionspapier möchten wir eine Verbesserung der Lebensqualität im PJ anregen. Welche Vergütung ist angemessen? Reichen knapp 1.000 Euro brutto bei einer Vollzeittätigkeit zum Leben oder ist ein Mindestlohn angebracht? Bedeuten ein paar Krankheitstage innerhalb von sechs Monaten, dass der oder die PhiP zu wenig gelernt hat? Ist ein kleines Zeitfenster zum Selbststudium jede Woche eine sinnvolle Ergänzung zum HV oder ist die Erfahrung dort so wertvoll, dass keine Minute anders genutzt werden sollte? Letztlich müssen sich die Arbeitgeber*innen die Frage stellen, was ihnen der Nachwuchs wert ist und welchen Rahmen sie der Ausbildung in ihren Betrieben geben wollen. Natürlich sind sie dazu nicht verpflichtet. Ebenso ist aber auch niemand nach dem Pharmaziestudium der Apotheke verpflichtet.

Das Positionspapier ist in voller Länge auf der Homepage des BPhD einsehbar.  



Max Willie Georgi, Beauftragter für PJ und Beruf
redaktion@daz.online


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