COVID-19-Impfstoffbestellungen

Ab sofort nur noch ein Rezept nötig – inklusive Dosen für Auffrischimpfungen

Berlin - 20.08.2021, 10:45 Uhr

Für Auffrischimpfungen in den Arztpraxen ist laut KBV der Impfstoff von Biontech/Pfizer vorgesehen. Ärztinnen und Ärzte können ihn am kommenden Dienstag erstmals zu diesem Zweck bestellen. (s / Foto: IMAGO / CHROMORANGE)

Für Auffrischimpfungen in den Arztpraxen ist laut KBV der Impfstoff von Biontech/Pfizer vorgesehen. Ärztinnen und Ärzte können ihn am kommenden Dienstag erstmals zu diesem Zweck bestellen. (s / Foto: IMAGO / CHROMORANGE)


Offene Fragen zu Auffrischimpfungen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont allerdings auch, dass im Zusammenhang mit den Auffrischimpfungen noch einige Fragen offen sind. „Zu klären sind unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also wer soll eine weitere Impfung erhalten, sowie zum Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung. Es wird erwartet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) hierzu eine Empfehlung abgibt.“

Bislang liegen nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang August vor. Danach sollen zum Beispiel Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden. Zudem soll Personen, die mit einem Vektorimpfstoff, also den Vakzinen von AstraZeneca oder Janssen, geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. In einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung geht das Bundesministerium für Gesundheit jedoch darüber hinaus und weitet den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Das hatte die KBV in ihrer Stellungnahme zum Entwurf kritisiert – sie fürchtet einen erneuten Run auf die Praxen.

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Überdies weist die KBV auf die kürzlich aktualisierte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hin. Demnach wird eine COVID-19-Schutzimpfung nun für alle 12- bis 17-Jährigen empfohlen und nicht mehr nur bei bestimmten Vorerkrankungen, die mit einem anzunehmenden erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen. „Als Begründung für die neue Impfempfehlung gibt die STIKO unter anderem an, dass auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden konnten.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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