- DAZ.online
- News
- Apotheke
- Ab sofort nur noch ein ...
COVID-19-Impfstoffbestellungen
Ab sofort nur noch ein Rezept nötig – inklusive Dosen für Auffrischimpfungen
Für den kommenden Dienstag gibt es eine wichtige Neuerung für den Bestellprozess der COVID-19-Impfstoffe: Wie die KBV informiert, können Ärztinnen und Ärzte dann erstmals Erst- und Zweitimpfungen auf einem Rezept bestellen. Das umfasst auch die Dosen für Auffrischimpfungen.
Arztpraxen brauchen nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ab sofort nur noch ein einziges Rezept auszustellen. „Eine Trennung nach Erst- und Zweitimpfungen ist nicht mehr nötig“, schreibt die KBV in ihrem „Praxisnachrichten“-Newsletter. Auch für Auffrischimpfungen ist demnach kein separates Rezept vorgesehen.
Mehr zum Thema
Neue Allgemeinverfügung
Corona-Impfstoffabgabe wird flexibler
Zi-Blitzumfrage
Ärzte wollen Corona-Impfstoffe in Einzeldosen bestellen
Nationale Impfkampagne gerät ins Stocken
Bundesländer können ungenutzte COVID-19-Impfstoffe retournieren
Hintergrund ist vermutlich, dass inzwischen genügend Impfstoff zur Verfügung steht und Kürzungen nicht mehr nötig sind. Damit dürfte es unerheblich sein, ob die Vakzinen für Erst- oder Zweitimpfungen vorgesehen sind. Denn bisher war diese Angabe erforderlich, um Bestellungen für Zweitimpfungen priorisiert beliefern zu können.
Die Neuregelung greift laut KBV bereits am kommenden Dienstag, den 24. August. Dann bestellen Ärztinnen und Ärzte die Impfstoffe für die Woche vom 6. bis 12. September. Auf dem Rezept sollen sie lediglich angeben, wie viele Dosen sie von welchem Impfstoff benötigen. Zur Auswahl stehen die Vakzinen von Biontech/Pfizer (Comirnaty®), AstraZeneca (VaxzevriaTM) und Janssen (COVID-19 Vaccine Janssen®).
Ab 1. September ist es der KBV zufolge zudem möglich, Auffrischimpfungen anzubieten. „Das hat das Bundesministerium für Gesundheit heute nochmals bestätigt“, heißt es im Newsletter vom gestrigen Donnerstagabend. Die Details würden noch festgelegt. Praxen können zu diesem Zweck nun erstmals am kommenden Dienstag Impfstoff ordern – konkret das Präparat von Biontech/Pfizer.
Offene Fragen zu Auffrischimpfungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont allerdings auch, dass im Zusammenhang mit den Auffrischimpfungen noch einige Fragen offen sind. „Zu klären sind unter anderem Fragen zu den Anspruchsberechtigten, also wer soll eine weitere Impfung erhalten, sowie zum Abstand zwischen abgeschlossener Impfserie und Auffrischimpfung. Es wird erwartet, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) hierzu eine Empfehlung abgibt.“
Bislang liegen nur die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz der Länder von Anfang August vor. Danach sollen zum Beispiel Pflegebedürftige und Personen ab 80 Jahren sowie immunsupprimierte und immungeschwächte Personen erneut geimpft werden. Zudem soll Personen, die mit einem Vektorimpfstoff, also den Vakzinen von AstraZeneca oder Janssen, geimpft wurden, eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten werden. In einem Verordnungsentwurf zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung geht das Bundesministerium für Gesundheit jedoch darüber hinaus und weitet den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Das hatte die KBV in ihrer Stellungnahme zum Entwurf kritisiert – sie fürchtet einen erneuten Run auf die Praxen.
Mehr zum Thema
Entwurf für Neufassung der Corona-Impfverordnung
Apotheken bekommen 2 Euro für Nachträge im gelben Impfpass
Stellungnahme zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung
KBV lehnt sofortige Auffrischimpfungen für jedermann ab
Überdies weist die KBV auf die kürzlich aktualisierte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) hin. Demnach wird eine COVID-19-Schutzimpfung nun für alle 12- bis 17-Jährigen empfohlen und nicht mehr nur bei bestimmten Vorerkrankungen, die mit einem anzunehmenden erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf einhergehen. „Als Begründung für die neue Impfempfehlung gibt die STIKO unter anderem an, dass auf der Grundlage neuer Überwachungsdaten mögliche Risiken der Impfung für diese Altersgruppe jetzt zuverlässiger quantifiziert und beurteilt werden konnten.“
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.