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Erste KVen sind mit Umstellungen fertig
Coronatests können teilweise wieder abgerechnet werden
In vielen Bundesländern konnten Apotheken ihre im Juli durchgeführten Coronatests noch nicht abrechnen. Sie wurden auf August vertröstet. Die KVen mussten aufgrund von Änderungen in der Testverordnung ihre „Abrechnungslogik“ umstellen. Mancherorts ist das aber jetzt beendet. So ist beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg die Abrechnung wieder möglich.
Die Abrechnung der Coronatests in den Apotheken läuft bekanntermaßen nicht über den etablierten Weg der Rechenzentren, sondern über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). Auf das Geld für die im Juli durchgeführten Tests mussten viele Apotheken jedoch erstmal warten beziehungsweise müssen es immer noch. Hintergrund für die Verzögerung in vielen KV-Bezirken ist die neue Testverordnung: Seit 1. Juli gelten für diese Tests neue Regeln rund um den Anspruch, die Voraussetzungen für die Leistungserbringung, die Vergütung und Abrechnung, aber auch für die Prüfmöglichkeiten und -pflichten der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Aufgrund dieser grundlegend geänderten Vorgaben sei man gezwungen, die Abrechnungslogik komplett neu auszurichten und mehr Daten zu erfassen als bisher, schrieb zum Beispiel die KV Baden-Württemberg auf ihrer Webseite. Weiter hieß es: „Wir arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Programmierung, rechnen jedoch damit, dass die Überarbeitung bis zum Monatswechsel August/September andauert. Derzeit ist die Abrechnung nur für Tests bis 30. Juni 2021 möglich. Tests ab 1. Juli 2021 können Sie erst mit der August-Abrechnung bis zum 3. September 2021 im Abrechnungsportal eintragen!“ Ähnliches war bei anderen KVen zu lesen.
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Zumindest in Bayern und Baden-Württemberg ist die Überarbeitung aber jetzt abgeschlossen und Abrechnungen sind wieder möglich. „Wir haben unsere Abrechnungslogik an die grundlegend geänderten Vorgaben angepasst. Tests ab Monat Juli 2021 können Sie ab sofort im Abrechnungsportal eintragen!“ teilt zum Beispiel die KV in BaWü mit. Die Änderungen beträfen unter anderem die Kontrollmechanismen für Bürgertests. Neu sei zudem, dass alle Zahlen mit Tätigkeitsort zu übermitteln sind. Wer Tests im öffentlichen Auftrag durchführe, müsse dabei die ÖGD-ID angeben, die ihm das Gesundheitsamt zuteile. Zudem reduziere sich die Vergütung für die Testdurchführung (Abstrich) auf 8 Euro. Testkits würden pauschal mit 3,50 Euro erstattet, so die KV BaWü.
Der Hinweis, dass Genesenenzertifikate erst zu einem späteren Zeitpunkt abrechenbar seien, betrifft Apotheken allerdings nicht. Sie werden analog den Impfzertifikaten über die Rechenzentren abgerechnet, die entsprechende Verordnung war vor kurzem diesbezüglich geändert worden.
Scheinbar nicht alle KVen soweit
Allerdings scheinen noch nicht alle KVen so weit zu sein. So ist etwa auf den Homepages in Hessen und Sachsen immer noch zu lesen, dass das System noch überarbeitet werde und bald zur Verfügung stehen soll.
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