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26. August 2021
Der Aufreger der Woche: Die AOK Sachsen-Anhalt retaxiert eine Apotheke, die eine Buprenorphin-Verordnung und ein Venlafaxin-Rezept sowohl mit der Sonder-PZN für eine Akutversorgung als auch mit der für den vergüteten Botendienst bedruckt. Was ist daran auszusetzen, was ist da nicht zulässig? Nichts, mein liebes Tagebuch, es ist die Willkür der Krankenkasse, die einfach davon ausgeht, dass ein „Botendienst bei Akutversorgung unzulässig“ sei. Krass, oder? Wo steht das geschrieben? Nirgends. Das Deutsche Apothekenportal, ein Dienst der sich mit Retax auskennt, sagt klipp und klar: „Eine Vorschrift oder Vereinbarung, die den Botendienst in direkten Zusammenhang mit einer Akutversorgung stellt oder den GKV-Kassen gar Retaxationen erlaubt, wenn beide Versorgungsfälle gleichzeitig erforderlich werden, existiert nicht“, eine solche Regelung sei auch „widersinnig“. Vollkommen richtig, mein liebes Tagebuch, gerade Arzneimittel, die in der Akutversorgung benötigt werden (z. B. starke Schmerzmittel), müssen doch so rasch wie möglich zu den Patienten gelangen. Wir müssen uns gegen solche Kassenwillkür wehren! Aber sofort!
1 Kommentar
Apo-Apo Feind, Arzt-Arzt Phalanx
von Thomas Kerlag am 29.08.2021 um 9:30 Uhr
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