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27. August 2021
Und nochmal muss der Deutsche Apothekerverband ran: bei den sogenannten Hash-Codes. Es sind die 40-stelligen Ziffernfolgen, die die Apotheken seit dem 1. Juli für Cannabis-Verordnungen und Substitutionsarzneimittel aufs Rezept drucken müssen. Diese Codes verlinken das Papierrezept mit den elektronisch übermittelten Abrechnungsdaten, die an die Kassen übermittelt werden. Die Vorgaben zur Umsetzung dieser Hash-Codes seien allerdings unpräzise und missverständlich gewesen, sagen die Softwarehäuser, und konnten daher nicht korrekt umgesetzt werden. Die Folge: fehlerhaft bedruckte Rezepte, die die Krankenkassen nun den Apotheken zurückschicken. Die Verbände der Softwarehäuser und Rechenzentren (ADAS und VDARZ) sprechen sich daher für eine Friedenspflicht mit den Krankenkassen aus: Der Deutsche Apothekerverband möge doch eine Friedenspflicht für solche Rezepte beantragen, die fehlerhaft bedruckt sind. Mein liebes Tagebuch, das wird sich doch machen lassen!
1 Kommentar
Apo-Apo Feind, Arzt-Arzt Phalanx
von Thomas Kerlag am 29.08.2021 um 9:30 Uhr
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