Bundestagswahl 2021 – Teil 7: CSU

„Für mich ist das Rx-Versandverbot nach wie vor das Mittel der Wahl“

Traunstein - 30.08.2021, 07:00 Uhr

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner will sich weiterhin für gleich lange Spieße zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken einsetzen. (c / Foto: Tobias Koch)

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner will sich weiterhin für gleich lange Spieße zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken einsetzen. (c / Foto: Tobias Koch)


Wer das Medikament verschreibt, darf es nicht verkaufen

Doch wie können sich die Apotheken vor Ort davor schützen, dass die EU-Versender dank des E-Rezepts größere Marktanteile gewinnen? Zeulner setzt hier vor allem auf die langjährige Kundenbetreuung durch die Vor-Ort-Apotheken und ihre Präsenz im Notdienst. Aber es sei zu kurz gesprungen, hier nur auf den Apotheker zu schauen, man müsse auch die Ärzte im Blick haben. Und wie sieht es aus mit den Plattformen der Versender, von denen ein Button zu einem Arzt weiterleitet, der dann auf Basis eines Fragebogens ein Rezept ausstellt, das wiederum vom Versender beliefert wird? „Da wird an der Verschreibungspflicht gerüttelt, da geht es ans Eingemachte“, so Zeulner. „Es ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems, dass der, der das Medikament verschreibt, es nicht auch verkauft. Denn sonst gibt es Interessenskonflikte.“   

Auch hier werde die CSU beobachten, wie sich die Lage entwickelt. Dabei kommt Zeulner nochmals auf das Rx-Versandverbot zurück: „Das Kind ist ja bereits vor Jahren in den Brunnen gefallen, als unter der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt der Rx-Versand erlaubt wurde.“ Nun werde argumentiert, es sei schwierig, das Ganze zurückzudrehen, da es ein Angriff auf die Berufsfreiheit sei. „Ich wage das zu bezweifeln“, so Zeulner. Sie selbst hätte es anders entschieden und es darauf ankommen lassen, dass das Rx-Versandverbot vor dem Europäischen Gerichtshof landet. Ziel müsse nun sein, dass es für die Versender und die Vor-Ort-Apotheken gleiche Voraussetzungen gebe. „Aus diesem Grund haben wir auch den Botendienst gestärkt“, so Zeulner. Es sei sinnvoll, dass die Botendienste sich weiter etablieren, und dazu müssten sie auch für die Apotheken attraktiv sein. 

Pandemie-Sonderregeln sollten verstetigt werden

Bekanntlich wurde den Apothekern  in der Pandemie „mehr Beinfreiheit“ bei der Arzneimittelabgabe eingeräumt. Sollten diese Sonderregeln verstetigt werden? „Auf jeden Fall, ich empfinde das als absolut positiv“, betont Zeulner. „Die Apotheker haben gezeigt, dass sie mit Augenmaß die Instrumente, die zu mehr Beinfreiheit geführt haben, genutzt haben, ohne dies auszunutzen.“



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Substitution Sichtvergabe

von Hermann Eiken am 30.08.2021 um 11:30 Uhr

Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Krankenkassen die tägliche Sichtvergabe und vorgeschriebene tägliche Einzeldokumentation nicht bezahlen sondern retaxieren!

Wir berechnen die BTM-Gebühr von 4,26 Euro für jede tägliche Abgabe und Dokumentation. Die KK erkennen aber nur eine einmalige Abgabegebühr an. Sie stellen sich auf den Standpunkt , mit der einmaligen Abrechnung als Dokumentationsgebühr sie alles bezahlt!

Jede einzelne Sicht-Abgabe ist eine Pharmazeutische Dienstleistung, zieht Dokumentation nach sich, Einzellagerung und Vorbereitung, Abgabeabsprache und diskrete Vergabe an den Substitutionspatienten oder die Patientin.

Frau Zeulner sollte dafür sorgen, wenn sie schon sagt, " die Apotheken leisten Unglaubliches", dass die Krankenkassen dann jede Abgabe vernünftig honrieren, und die BTM-Gebühr für JEDE tägliche Vergabe anerkennen und nicht retaxieren!!

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