Ab 1. September

ABDA-Datenpanel geht in die vierte Runde

Stuttgart - 01.09.2021, 13:45 Uhr

Apothekeninhaber:innen und Apothekenleiter:innen sind zum vierten Mal aufgerufen, sich am ABDA-Datenpanel zu beteiligen. (s / Foto: DragonImages / AdobeStock)

Apothekeninhaber:innen und Apothekenleiter:innen sind zum vierten Mal aufgerufen, sich am ABDA-Datenpanel zu beteiligen. (s / Foto: DragonImages / AdobeStock)


Seit dem heutigen Mittwoch sind alle Apothekeninhaber:innen und Apothekenleiter:innen wieder dazu aufgerufen, sich am ABDA-Datenpanel zu beteiligen. Die Erhebung findet bereits zum vierten Mal statt und beinhaltet neue  aktuelle Fragen zu den Themen COVID-19, pharmazeutische Dienstleistungen und medizinisches Cannabis. Ebenfalls neu in diesem Jahr ist, dass Nutzer:innen der Warenwirtschaft von Pharmatechnik eine standardisierte Datenauswertung für die Befragung abrufen und die ermittelten Daten in den Fragebogen übertragen können.

Das ABDA-Datenpanel geht in die vierte Runde. Ab dem heutigen Mittwoch bis 10. November können und sollen Leiter:innen und Inhaber:innen von öffentlichen Apotheken an der Befragung teilnehmen. Ziel des Panels ist laut ABDA, verlässliche Daten über öffentliche Apotheken zu generieren, die die Interessenvertretung der Apothekerschaft gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien erleichtern sollen. 

Die Befragung ist in fünf Themenbereiche gegliedert. Es werden unter anderem Angaben zur Person, Charakteristika der Apotheke sowie Daten zur flächendeckenden Versorgung, Apotheke und betriebswirtschaftliche Kennzahlen abgefragt. Im aktuellen Fragebogen wurden außerdem neue Fragen zu den Themen COVID-19, pharmazeutische Dienstleistungen und medizinisches Cannabis hinzugefügt. 30 bis 45 Minuten Zeit müssen für die Bearbeitung eingeplant werden. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro (brutto) und „exklusiv zusätzliche Brancheninformationen“, die aber nicht genauer beschreiben werden.

Die Verbände weisen ihre Mitglieder per Rundschreiben darauf hin, dass sie die Bearbeitungszeit verkürzen können, wenn sie folgende Unterlagen parat halten:

  • NNFID
  • Durchschnittliche Kundenanzahl pro Tag
  • Anzahl der Vollnotdienste 2020 und Patientendurchschnitt pro Notdienst
  • ggf. standardisierte Datenauswertung/ Pharmatechnik
  • Gesamtumsatz 2020 (ohne Umsatzsteuer, bereinigt um den Apothekenabschlag),
  • davon Rx und Non-Rx (beinhaltet auch Hilfsmittel und Ergänzungssortiment)
  • Gesamtzahl aller abgegebenen Packungen 2020, davon Non-Rx, Rx, Rx-GKV
  • Gesamtkosten der Apotheke 2020 (ohne kalkulatorische Kosten) und deren Verteilung in Euro
  • Gesamtwareneinsatz 2020 (netto)
  • Gesamtwarenwert Großhandelsbezug 2020 (netto)
  • Gesamtwarenwert Herstellerbezug 2020 (netto)


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Wozu?

von Karl Friedrich Müller am 01.09.2021 um 14:48 Uhr

Meine persönlichen Daten gehen niemanden etwas an. Dazu halte ich es für komplett sinnlos.
Weil es immer nur darum geht, Apotheken WENIGER zu geben. Jüngstes Beispiel: neue Preise für Kanülen und Lanzetten bei der AOK. Natürlich RÜCKWIRKEND ab 1.8.
Weniger geht immer rückwirkend. Seltsam. Ich finde, Verträge können erst dann gelten, wenn sie bekannt sind und in der Software umgesetzt.
Bestimmt ist das erst der Anfang. Wir sollen die Kunden bequasseln, dass sie billigere nehmen (dafür bekommen wir schließlich weniger Honorar), uns evtl. beschimpfen lassen, oder Mehrkosten nehmen (LOL) = ganz auf den Kunden verzichten oder die Kröte schlucken. Schließlich wird vermutlich im Halbjahrestakt der Preis weiter gesenkt, bis kein Gewinn mehr übrig ist oder wir drauflegen. Aber natürlich mit definierter Qualität und Fobi und Präquali und was weiß ich noch. Unsere grandiosen LAVen nicken alles ab. Man hat mehr Angst vor den KK als vor dem Beitragszahler. Oder wir sind denen schlicht egal. Der Rubel rollt auch so. Der Weg ins kassensklaventum. Ist das eigentlich legal?

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