Mehr Infos zur Teilnahme, Aufwandsentschädigung, Datenschutz etc. gibt es unter https://www.abda.de/aktuelles-und-presse/statistik/abda-datenpanel/
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Ab 1. September
ABDA-Datenpanel geht in die vierte Runde
Seit dem heutigen Mittwoch sind alle Apothekeninhaber:innen und Apothekenleiter:innen wieder dazu aufgerufen, sich am ABDA-Datenpanel zu beteiligen. Die Erhebung findet bereits zum vierten Mal statt und beinhaltet neue aktuelle Fragen zu den Themen COVID-19, pharmazeutische Dienstleistungen und medizinisches Cannabis. Ebenfalls neu in diesem Jahr ist, dass Nutzer:innen der Warenwirtschaft von Pharmatechnik eine standardisierte Datenauswertung für die Befragung abrufen und die ermittelten Daten in den Fragebogen übertragen können.
Das ABDA-Datenpanel geht in die vierte Runde. Ab dem heutigen Mittwoch bis 10. November können und sollen Leiter:innen und Inhaber:innen von öffentlichen Apotheken an der Befragung teilnehmen. Ziel des Panels ist laut ABDA, verlässliche Daten über öffentliche Apotheken zu generieren, die die Interessenvertretung der Apothekerschaft gegenüber Politik, Krankenkassen und Medien erleichtern sollen.
Die Befragung ist in fünf Themenbereiche gegliedert. Es werden unter anderem Angaben zur Person, Charakteristika der Apotheke sowie Daten zur flächendeckenden Versorgung, Apotheke und betriebswirtschaftliche Kennzahlen abgefragt. Im aktuellen Fragebogen wurden außerdem neue Fragen zu den Themen COVID-19, pharmazeutische Dienstleistungen und medizinisches Cannabis hinzugefügt. 30 bis 45 Minuten Zeit müssen für die Bearbeitung eingeplant werden. Dafür gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro (brutto) und „exklusiv zusätzliche Brancheninformationen“, die aber nicht genauer beschreiben werden.
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Die Verbände weisen ihre Mitglieder per Rundschreiben darauf hin, dass sie die Bearbeitungszeit verkürzen können, wenn sie folgende Unterlagen parat halten:
- NNFID
- Durchschnittliche Kundenanzahl pro Tag
- Anzahl der Vollnotdienste 2020 und Patientendurchschnitt pro Notdienst
- ggf. standardisierte Datenauswertung/ Pharmatechnik
- Gesamtumsatz 2020 (ohne Umsatzsteuer, bereinigt um den Apothekenabschlag),
- davon Rx und Non-Rx (beinhaltet auch Hilfsmittel und Ergänzungssortiment)
- Gesamtzahl aller abgegebenen Packungen 2020, davon Non-Rx, Rx, Rx-GKV
- Gesamtkosten der Apotheke 2020 (ohne kalkulatorische Kosten) und deren Verteilung in Euro
- Gesamtwareneinsatz 2020 (netto)
- Gesamtwarenwert Großhandelsbezug 2020 (netto)
- Gesamtwarenwert Herstellerbezug 2020 (netto)
Arbeitserleichterung in der Software– und was passiert mit den Daten?
Neu ist in diesem Jahr, dass Nutzer bestimmter Warenwirtschaften, zum Beispiel von Pharmatechnik und CGM Lauer, eine standardisierte Datenauswertung für die Befragung abrufen können. Darauf weist die ABDA auf der Infoseite zum Datenpanel hin*. So kann in der Rubrik Basisauswertungen „ABDA-Jahresumfrage eine Auswertung vorgenommen werden. Die ermittelten Daten können dann in den Fragebogen übertragen werden. Das soll die Beantwortung der Fragen vereinfachen, heißt es.
*Korrektur: Entgegen dem Hinweis auf der ABDA –Seite (Stand 1.9.) und der Aussage in den Verbandsrundschreiben kann die Auswertung nicht nur bei Pharmatechnik, sondern auch in anderen Softwaresystemen vorgenommen werden, zum Beispiel bei CGM lauer über CGM Metis
Die erhobenen Daten fließen der ABDA zufolge beispielsweise in den Wirtschaftsbericht der Apotheken ein, der jährlich beim DAV-Wirtschaftsforum vorgetragen wird – beim letzten Mal waren laut Eckart Bauer, ABDA-Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales, über 2.600 testierte Betriebsergebnisse enthalten. Eine offizielle Präsentation der erhobenen Daten gab es aber bislang nicht. Auch Teilnehmerzahlen wurden bislang zumindest nicht offensiv kommuniziert. Umsonst ist das Ganze jedenfalls nicht, so wurden beispielsweise im Haushalt von 2020 280.000 Euro dafür eingeplant.
1 Kommentar
Wozu?
von Karl Friedrich Müller am 01.09.2021 um 14:48 Uhr
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