Nun sind Arzneimittel zur Hämophilieversorgung eher teure Arzneimittel und den Hochpreisern zuzuordnen. Das günstigste Fläschchen Hemlibra® liegt bei knapp 2.000. Euro im Einkaufspreis – und spezialisierte Apotheken haben sicher nicht nur ein Fläschchen Hemlibra® an Lager. Was macht man denn, wenn solche Arzneimittel verfallen?
In diese Bredouille bin ich glücklicherweise noch nicht gekommen. Wir arbeiten jedoch eng mit den Herstellern zusammen und versuchen uns hier gegenseitig zu unterstützen: Die Ware ist extrem aufwendig und teuer in der Produktion, und auch dem Hersteller liegt viel daran, dass seine Hämophiliepräparate vor Verfall den Patienten erreichen.
Gibt es keine Versicherung, die diese finanziellen Risiken – bei Verfall beispielsweise – abdeckt?
Versicherungen gibt es durchaus, allerdings sind die Policen derart hoch, dass die Kosten der Versicherung den Ertrag von 3 Prozent nach Arzneimittelpreisverordnung der Hämophiliepräparate bei Weitem übersteigen und somit diese Option nicht wirklich attraktiv ist.
Nun ist die Abrechnung mit der GKV klar, doch wie läuft es bei Privatpatienten? Müssen diese das Geld für die teuren Arzneimittel erst einmal vorstrecken?
Die Bezahlung bei Privatrezepten läuft ganz unterschiedlich. Teils lösen wir dies über eine Direktabrechnung mit den Krankenkassen, doch unterstützt nicht jede Private Krankenversicherung dieses System. Dann können die Patienten auch eine Rechnung von der Apotheke erhalten mit einem Zahlungsziel von vier bis sechs Wochen, sodass sie in dieser Zeit die Erstattung seitens der Kasse regeln und verbuchen können. Hierbei ist sicher einiges an Vertrauen und Kontrolle nötig, damit das Risiko des Ausfalls minimiert werden kann.
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