Sollte, soll, kann – was bedeutet die Empfehlungsstärke?
In Leitlinien finden sich häufig Ausdrucksweisen wie „Empfehlungsgrad A“ oder „B“ oder „0“ oder „starker Konsens“ beziehungsweise „Konsens“ – doch was bedeutet das eigentlich?
Empfehlen die Studienautoren ein Verfahren oder eine Substanz mit dem Empfehlungsgrad A, empfehlen sie dieses Verfahren oder diese Substanz „stark“ – das bedeutet: Der Patient „sollte“ es anwenden. Empfehlungsgrad B ist etwas schwächer, die Leitlinienautoren empfehlen das Verfahren aber durchaus, und der Patient „soll“ es anwenden. Steht beim Empfehlungsgrad hingegen eine „0“, „kann“ der Patient das Verfahren anwenden, aber die Leitlinienautoren lassen den Grad ihrer Empfehlung offen.
Und was steckt hinter der Konsensstärke? Liegt ein „starker Konsens“ vor, waren mehr als 95 Prozent der Stimmberechtigten bei Erstellung dieser Leitlinie dieser Meinung. Bei einem „Konsens“ waren sich mehr als 75 bis 95 Prozent der Leitlinienautoren einig. Für eine „mehrheitliche Zustimmung“ müssen mehr als die Hälfte (50 Prozent) bis maximal drei Viertel (75 Prozent) aller Stimmberechtigten die gleiche Auffassung in diesem Punkt vertreten, und ein Dissens liegt vor, wenn nur weniger als die Hälfte (50 Prozent) der Leitlinienautoren nicht der gleichen Meinung war.
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