Info der Treuhand

HBA für Angestellte: Wer muss was versteuern?

Stuttagrt - 06.09.2021, 17:50 Uhr

Für Angestellte ist die Erstattung der Kosten für den HBA lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. (x / <Foto: fotomek /AdobeStock)

Für Angestellte ist die Erstattung der Kosten für den HBA lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. (x / <Foto: fotomek /AdobeStock)


Wann die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit zweifelhaft ist

Folgendes ist allerdings zu beachten, damit der Auslagenersatz wirklich steuerfrei ist: Die Ausgaben müssen einzeln mit den Mitarbeiter:innen abgerechnet werden. Und die Gebühren müssen in der Höhe erstattet werden, wie sie anfallen. Eine Pauschale ist nicht erlaubt.

In Bezug auf die Zahlungsmodalitäten rät die Treuhand von der Variante abzusehen, bei der die Angestellten in Raten zahlen, die Inhaber:innen den Gesamtbetrag aber auf einmal. Denn dann würde es sich um eine Vorauszahlung der Auslagen handeln. Die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit wäre hier zweifelhaft, begründet die Treuhand ihr Abraten von diesem Modell. Ob von beiden Seiten auf einmal oder in Raten bezahlt wird, spielt hingegen keine Rolle. In beiden Fällen ist die Leistung des Arbeitgebers für die Angestellten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Auch die Zahlungsmodalitäten, also Zahlung auf Rechnung oder im Lastschriftverfahren, hätten keinen Einfluss.

Was passiert bei Kündigung?

Der HBA hat eine Laufzeit von fünf Jahren, auf diesen Zeitraum ist auch die Erstattung durch die GKV ausgelegt – sie deckt die Nettokosten. Falls Apotheker:innen innerhalb dieses Zeitraums kündigen und der Arbeitgeber zahlt den verbleibenden Rest des Betrags, der von den Kassen erstattet wurde, aus, führt die Zahlung beim Angestellten zu steuerpflichtigem Werbungskostenersatz. In den Folgejahren kann dann die laufende Gebühr in der Steuererklärung dann als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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3 Kommentare

Wer denkt sich bloß solche bürokratischen Ungetüme aus?

von Andreas Grünebaum am 06.09.2021 um 18:52 Uhr

Warum erhält nicht jeder berechtigte Apotheker auf Antrag einen kostenfreien HBA? Kosten werden direkt vom Bund über die Kammern getragen und nicht über Umwege erstattet?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Wer denkt sich bloß solche bü

von Dr. Ralf Schabik am 12.09.2021 um 20:14 Uhr

Weil in den Kammern zunehmend Leute das Sagen haben, die sich hinter vermeintlicher Heilberuflichkeit verschanzen und vom realen Leben in der vollversorgenden Apotheke keine Ahnung haben. Dummerweise lassen sich das die meisten Kammermitglieder widerspruchslos gefallen.

sag a mal

von Karl Friedrich Müller am 06.09.2021 um 17:51 Uhr

geht eigentlich in unserem Beruf NIX UNKOMPLIZIERT?
Furchtbar

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