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Mitarbeiterin in U-Haft
Gefälschte Corona-Impfausweise: Betrüger benutzen Apotheken-IT
In München ist Ermittlern ein Schlag gegen eine Bande von Impfpassfälschern gelungen. Allein im Oktober soll sie mehr als 500 Impfzertifikate ausgestellt haben und dafür die IT-Infrastruktur einer Münchner Apotheke genutzt haben. Eine Apothekenmitarbeiterin und ein Komplize sind nun in Untersuchungshaft, der Inhaber selbst soll nicht beschuldigt sein.
In München machten Polizisten eine Betrügerbande dingfest, die Hunderte gefälschte QR-Codes für den digitalen Corona-Impfausweis erstellt und im Internet verkauft haben soll. In diesem Zusammenhang wurde am vergangenen Freitag durch die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) und das Bayerische Landeskriminalamt eine Apotheke und im Anschluss unter anderem mehrere Wohnungen durchsucht. Bei der Aktion wurden Geld und Kryptowährungen im Wert von fast 100.000 Euro sichergestellt, es gab zwei Verhaftungen. Auf die Sache aufmerksam geworden ist das Bundeskriminalamt (BKA), Abteilung Cybercrime, im Rahmen von Recherchen im Darknet. Das Verfahren wurde von dort an das Bayerische LKA abgegeben.
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Seit Mitte August sollen die Betrüger Fake-Codes auf einem deutschsprachigen Cybercrime-Forum unter einem Pseudonym angeboten haben, wie die zuständigen Ermittler der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) mitteilten. Allein im Oktober sollen die Fälscher mehr als 500 Impfzertifikate ausgestellt haben. Sie sollen durch unberechtigten Online-Zugriff die IT-Infrastruktur der Münchner Apotheke genutzt haben – dass der Zugriff zu einfach möglich ist, weil es keine Zweifaktor-Authentifizierung oder Ähnliches gibt, hatten IT-Sicherheitsexperten im DAZ-Interview bereits bemängelt, als im Juli Sicherheitslücken im Verbändeportal bekannt wurden.
Apothekenmitarbeiterin und Komplize in Untersuchungshaft
Der Apotheker selbst sei nicht beschuldigt, betonten die Ermittler. Eine Apothekenmitarbeiterin und ein Komplize kamen aber wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr in Untersuchungshaft. Ihnen wird die unzutreffende Bescheinigung einer COVID-19-Schutzimpfung (§ 75a Abs. 1 IfSG) und Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Weitere Auskünfte sind laut Oberstaatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen derzeit nicht möglich.
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