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GMK-Beschlussentwurf
COVID-19-Auffrischimpfungen: Öffnen die Impfzentren wieder?
Teststrategie soll angepasst werden
Neben dem Impfangebot werden sich die Minister:innen und Senator:innen auch mit den Tests auf SARS-CoV-2 befassen – insbesondere mit Testkonzepten für Einrichtungen wie Pflege- und Seniorenheime. Stimmt die GMK dem Beschlussentwurf wie vorliegend zu, werden Pflegeeinrichtungen „in Herbst und Winter 2020/2021 verpflichtet, einrichtungsbezogene Testkonzepte umzusetzen, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests für das Personal vorsehen“. Die Tests können dem Wortlaut nach eigenständig von den Einrichtungen oder in Kooperation mit externen Personen durchgeführt werden.
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Auch Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen demnach unabhängig vom Impfstatus ein negatives Testergebnis vorweisen, wobei der Test maximal 24 Stunden vor dem Besuch erfolgt sein darf. „Liegt kein solcher Nachweis vor, sind die in der TestV vorgesehenen Antigen-Schnelltests von den Einrichtungen verpflichtend anzubieten.“ Der Bund werde eine Anpassung der Teststrategie vornehmen und die derzeit geltende Finanzierungsgrundlage für Sach- und Personalkosten über Herbst und Winter verlängern.
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